BGH schränkt Spielraum von Online-Netzwerken bei Einladungen ein

Der Bundesgerichtshof beschäfigt sich mit einer Klage von Verbrauchern gegen Facebook. Streitpunkt ist die inzwischen veränderte Funktion «Freunde finden», über die Einladungs-E-Mails an nicht bei Facebook registrierte Bekannte von Nutzern verschickt wurd
Der Bundesgerichtshof beschäfigt sich mit einer Klage von Verbrauchern gegen Facebook. Streitpunkt ist die inzwischen veränderte Funktion «Freunde finden», über die Einladungs-E-Mails an nicht bei Facebook registrierte Bekannte von Nutzern verschickt wurd

Online-Netzwerke wie Facebook haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig weniger Spielraum bei der Werbung neuer Nutzer über Einladungs-E-Mails.

Die Karlsruher Richter werteten es am Donnerstag als unzulässige belästigende Werbung, wenn Nicht-Mitglieder mit solchen E-Mails zur Registrierung aufgefordert werden, ohne dass sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Dabei spiele es keine Rolle, ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftauche. Im konkreten Fall geht es um den «Freundefinder» von Facebook in seiner Version von 2010.

Dort wurde Nutzern bei der Registrierung angeboten, ihre E-Mail-Kontakte durchsuchen zu lassen, um «Freunde» bei Facebook zu finden. Einladungs-E-Mails gingen dabei auch an nicht bei Facebook registrierte Bekannte. (Az. I ZR 65/14)

Facebook machte in einer ersten Reaktion darauf aufmerksam, dass der «Freundefinder» in der beanstandeten Form nicht mehr existiere. Sobald das ausformulierte Urteil vorliege, werde man es «gründlich prüfen, um den Einfluss auf unsere aktuellen Dienste zu bewerten». Die Entscheidung betreffe nicht nur Facebook, sondern alle Online-Dienste, die es anböten, Freunde auf sie hinzuweisen.

Angestrengt hatten den Rechtsstreit die Verbraucherzentralen.

 

dpa