Medizintouristen blockieren bezahlbaren Wohnraum in München

Mit einer Online-Petition an den Münchner Stadtrat wollen Münchner Mieterinnen und Mieter sowie engagierte Münchner gemeinsam mit dem Mieterverein München e.V. erreichen, dass die derzeit geltende Zweckentfremdungssatzung verschärft und deren entschlossene Anwendung durchgesetzt wird. Zudem muss der Freistaat Bayern die Rechtsgrundlage klarer formulieren.

 

Medizintouristen wohnen mit steigender Tendenz während ihres Aufenthalts in München in normalen Mietwohnungen. Die Dauer der Wohnungsnutzung variiert je nach Behandlung zwischen 2 Wochen und 3 Monaten. In den städtischen Kliniken, wie z.B. im Klinikum Bogenhausen, wird für dieses missbräuchliche Wohnmodell sogar geworben. Auch dies muss unterbunden werden.

Die Zurverfügungstellung dieser Mietwohnungen stellt eine sehr lukrative Einnahmequelle für die Vermieter bzw. Eigentümer dar, entzieht aber dem ohnehin sehr angespannten Münchner Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum. Außerdem wird hiermit gegen die in München geltende Zweckentfremdungssatzung verstoßen. Dieser Verstoß wird bislang jedoch durch die zuständigen Stellen nur mit geringen Buß- oder Zwangsgeldern geahndet und zu zögerlich verfolgt.

Die Stadt München hat die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum versprochen, schafft es aber nicht diese Art der kontinuierlichen Wohnraumvernichtung zu unterbinden.

Bis Ende März können Interessierte nun bei Open-Petition unter:

https://www.openpetition.de/petition/online/wohnraum-fuer-muenchner-statt-fuer-medizintouristen-durchsetzung-der-zweckentfremdungssatzung

ihre Unterschrift abgeben.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Stadt München die Zweckentfremdungssatzung mit dem Punkt "Zweckentfremdung durch Medizintouristen" konkretisiert. Zusätzlich soll der Freistaat Bayern aufgefordert werden, die Problematik des Medizintourismus auch in dem zugrundeliegenden Ermächtigungsgesetz als ausdrückliches Regelbeispiel zu berücksichtigen.

Vor allem soll die städtische Verwaltung alle rechtlichen und personellen Möglichkeiten ausschöpfen, um Prozesse bei der Verfolgung und der Verhängung von Bußgeldern zu beschleunigen sowie Zwangsmaßnahmen einzuleiten. Der bereits jetzt zulässige maximale Rahmen für die Verhängung eines Bußgeldes von 50.000€ muss voll ausgeschöpft werden.

 

mieterverein