Alkohol am Steuer: Vollkaskoschutz ist gefährdet

Karnevalfans, die noch Autofahren müssen, greifen besser nicht zur Flasche. Denn schon ab 0,3 Promille darf die Versicherung Leistungen kürzen. Foto: Kai Remmers
Karnevalfans, die noch Autofahren müssen, greifen besser nicht zur Flasche. Denn schon ab 0,3 Promille darf die Versicherung Leistungen kürzen. Foto: Kai Remmers

Keine Narrenfreiheit: Wer an Karneval mit Alkoholwerten Auto fährt und auffällig wird, hat nur noch eingeschränkten Versicherungsschutz oder verliert ihn sogar ganz. Ab welchen Promillewerten es richtig teuer werden kann, zeigt die Deutsche Versicherungswirtschaft.

Alkohol am Steuer kann den Vollkaskoschutz kosten: Schon ab 0,3 Promille darf die Versicherung Leistungen kürzen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

 

Zeigt jemand bei Werten zwischen 0,3 und unter 1,1 Promille unsichere Fahrweisen und fährt etwa Schlangenlinien, sind diese Ausfallerscheinungen nicht nur strafbar. Auch der Versicherungsschutz kann eingeschränkt werden.

Um wie viel, hängt vom Promillewert und dem Einzelfall ab. So könne als Beispiel bei 0,5 Promille nur die Hälfte des Kaskoschadens ersetzt werden, informiert der GDV.

 

Ab 1,1 Promille erlischt die Leistung völlig, auch ohne Ausfallerscheinungen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Versicherung ab 0,3 Promille Regress für den regulierten Schaden vom Alkoholfahrer fordern - je nach Einzelfall bis zu einer Summe von 5000 Euro.

dpa