Bayerische Wirtschaft begrüßt Mindestlohn-Vorstoß

Die bayerische Wirtschaft plädiert für Ausnahmen vom Mindestlohn, damit Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) fordert, die für Langzeitarbeitslose existierende Ausnahmeregel auch bei Flüchtlingen anzuwenden. Der Mindestlohn gilt für Langzeitarbeitslose erst nach sechs Monaten einer Tätigkeit. „Flüchtlinge weisen am Anfang oft nur geringe Deutschkenntnisse und wenige passgenaue Qualifikationen auf, deswegen stellt der Mindestlohn eine beträchtliche Hürde für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt dar“, sagt BIHK-Präsident Eberhard Sasse. 

 

Der BIHK-Präsident erneuert außerdem die Forderung, die Altersgrenze für den Mindestlohn generell von 18 auf 25 Jahre anzuheben. „Damit stoppen wir die falschen Anreize, die der Mindestlohn zu Lasten der Berufsausbildung gesetzt hat. Außerdem würde diese Altersregel auch jugendlichen Flüchtlingen beim Sammeln erster Berufserfahrung helfen“, so Sasse.

 

ihk