Brauerei darf Bier nicht mehr als "bekömmlich" bewerben

Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch (Baden-Württemberg). Foto: Felix Kästle
Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch (Baden-Württemberg). Foto: Felix Kästle

Die Brauerei Härle aus Leutkirch (Baden-Württemberg) darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff «bekömmlich» bewerben.

Das entschied das Landgericht Ravensburg am Dienstag.

Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei.

 

In dem Prozess hatte die Brauerei mit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin darüber gestritten, ob sie den Begriff «bekömmlich» in der Werbung nutzen darf oder nicht. Brauereichef Gottfried Härle kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, er wolle Berufung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart einlegen.

 

dpa