Niederlage für Verleger im Streit mit Google um "Snippets"

In dem Verfahren werfen elf Verlagsgruppen Google den Missbrauch seiner Marktmacht vor. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
In dem Verfahren werfen elf Verlagsgruppen Google den Missbrauch seiner Marktmacht vor. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Etliche Verlage in Deutschland und Google liegen seit Monaten im Dauerclinch und bekämpfen sich auf verschiedenen juristischen Ebenen. Vor dem Landgericht Berlin ging es nun darum, ob der Onlinekonzern seine Marktmacht bei der Darstellung sogenannter «Snippets» missbraucht. Im Rechtsstreit mit Google um eine mögliche Vergütung von Online-Inhalten haben elf Verlagsgruppen erneut eine Niederlage hinnehmen müssen.

Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin wies am Freitag eine Klage der Verlage zurück, nach der der Internetkonzern mit seiner Suchmaschine seine dominante Marktstellung missbrauche. Der konkrete Vorwurf der Kläger lautete, das US-Unternehmen erzwinge die kostenfreie Nutzung von kurzen Textauszügen und kleinen Vorschaubildern, sogenannten «Snippets», von den Verlagen. Das Gericht sah das anders. Der Vorsitzende Richter Peter Scholz argumentierte, Google habe mit seinen Diensten eine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt. Trotzdem diskriminiere der Konzern nicht einzelne Verlagshäuser. So zahle Google keinen Verlag für die Veröffentlichung von Textausschnitten und Bildern. Vielmehr sei das Vorgehen des Konzerns eine «Win-win-Situation» für alle Beteiligten. Profitieren von den «Snippets» würden die Suchenden, der Suchmaschinenanbieter und letztendlich auch die Produzenten von journalistischen Inhalten. Schließlich sorge Google für «Traffic», also Klicks auf Artikel der Verlage und letztendlich so für Werbeeinnahmen. Das sein ein «ausgewogenes System».

Ein Sprecher der Verleger-Anwälte zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Er sei überzeugt, dass Google seine Marktmacht missbrauche. Gleichzeitig sagte er, das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung einige Argumente der Kläger bejaht. Etwa, dass Google marktbeherrschend sei und dass die Verlage mit ihrem gemeinsamen Vorgehen gegen den Konzern nicht kartellrechtswidrig handelten.

Ein Google-Sprecher erklärte, nach dem Bundeskartellamt habe nun auch das Landgericht bestätigt, dass Reaktion von Google auf das Leistungsschutzrecht gesetzeskonform sei und keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstelle. «Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern.»

Die elf klagenden Verlagsgruppen, zu denen auch Branchengrößen wie Axel Springer, Madsack und Dumont gehören, wollten prüfen, ob sie vor die nächst höhere Instanz, das Kammergericht des Landes Berlin, ziehen. Zunächst einmal wolle man sich die Begründung des Urteils genau ansehen, sagte der Sprecher der Verleger-Anwälte.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media hatte im vergangenen einen Tarif für die Darstellung von Verlagsinhalten als «Snippets» festgelegt. Im September lehnte allerdings die Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes in München diesen Tarif als überhöht ab. Die Verleger verwiesen damals darauf, dass die Schiedsstelle immerhin einen gewissen Anspruch für rechtmäßig erachtet habe.

dpa