Ferienhaus statt Hotel - Neue Anbieter mischen den Markt auf

Zum Themendienst-Bericht von Philipp Laage vom 19. Januar 2016: Ferienhaus schon belegt? Keine Sorge, im Internet gibt es mittlerweile verschiedenste Portale und Suchmaschinen, über die sich Ferienwohnungen und -häuser suchen und buchen lassen. (Archivbil
Zum Themendienst-Bericht von Philipp Laage vom 19. Januar 2016: Ferienhaus schon belegt? Keine Sorge, im Internet gibt es mittlerweile verschiedenste Portale und Suchmaschinen, über die sich Ferienwohnungen und -häuser suchen und buchen lassen. (Archivbil

Ferienwohnungen und -häuser boomen. Auf dem Markt tummeln sich Reiseveranstalter, Online-Portale und Metasuchmaschinen. Die Übersicht zu behalten, ist gar nicht so leicht. Urlauber sollten einige Tipps beachten, wenn sie online nach ihrem Traumdomizil suchen. Ein austauschbares Cityhotel für die Städtereise? Ein biederer Kurgasthof für die Ferien an der See? Das ist für viele Urlauber nicht mehr interessant. In der Stadt der Liebe wollen sie im stilvoll möblierten Appartement der Pariser Lebensart nachspüren.

Im Haus am Meer möchten sie morgens die Brötchen beim Bäcker holen. Kein Wunder also, dass Ferienhäuser und Ferienwohnungen so beliebt sind. «Das Segment Ferienhausurlaub hat eine lange Tradition», erzählt Tobias Wann, Geschäftsführer des Deutschen Ferienhausverbands. Früher war alles übersichtlich: Urlauber buchten in der Regel über die Touristeninformation vor Ort. Dann kam das Internet. Heute können sich Reisende auf zahlreichen Wegen an Eigentümer und Hausbesitzer vermitteln lassen und online direkt buchen. Eine Übersicht: Reiseveranstalter: Spezialisten wie Interhome, Belvilla, Inter Chalet, Novasol oder Tui Ferienhaus vermitteln ausgewählte Häuser direkt vom Eigentümer an den Urlauber. «Oft handelt es sich um exklusive Partnerschaften», erläutert Wann. Buchen lassen sich die Angebote online oder im Reisebüro - wie eine Pauschalreise mit Hotel. Es gelten auch die gleichen Rechte: Die Gäste können zum Beispiel bei Mängeln den Reisepreis mindern, erklärt Juliane von Behren, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Online-Portale: Ein präziseres Wort wäre Marktplatz. Als Vermittler bringen die Anbieter Urlauber und Vermieter zusammen. «Es wird eine Plattform für den Austausch zur Verfügung gestellt», erklärt Tobias Wann. Nur den Service eines Reiseveranstalters bietet ein solcher Marktplatz nicht. Auf den Seiten von BestFewo, E-Domizil oder Casamundo werden eigene Inhalte und Angebote anderer Anbieter vereint. Die Häuser lassen sich direkt buchen. Das neue Tui-Portal www.tuivillas.com lässt sich - anders als der Veranstalter Tui Ferienhaus - ebenfalls als Online-Portal einordnen.

Metasuchmaschinen: Ein neues und eher kleines Segment, das noch einmal eine Ebene höher ansetzt. HomeToGo etwa listet auf seiner Seite Ferienhäuser und -wohnungen von mehr als 150 Anbietern weltweit. Die Vorteile laut Unternehmen: Mehr Vergleichbarkeit und die Option, die Ergebnisse nach eigenen Wünschen zu filtern. Gebucht wird dann beim jeweiligen Anbieter, erklärt HomeToGo.

Zuletzt sind noch die populären Portale für die Vermietung von Privatunterkünften zu erwähnen, etwa Airbnb, Wimdu und 9flats. Die Wege zum Traumurlaub im Ferienhaus sind also vielfältig. Wer online bucht, sollte aber auf ein paar Dinge achten. Zu dem Inserat sollte es eine Kontaktmöglichkeit geben, am besten in Form eines Impressums, erklärt Verbraucherschützerin von Behren. Außerdem müssen die Preise transparent sein. Pauschale Zusatzkosten sind verdächtig, warnt der Deutsche Reiseverband (DRV). Die Höhe der Anzahlung sollte zudem 25 bis 30 Prozent nicht übersteigen. Seriös ist es auch, wenn der Anbieter mehrere Bezahlmethoden bietet.

Juliane von Behren rät, auf ausdruckbare Geschäftsbedingungen am besten in deutscher Sprache zu achten. «Ausländische Angebote sind nicht unseriös, aber man muss sich im Klaren sein, dass ein anderes Recht gilt», sagt die Verbraucherschützerin. Ebenfalls wichtig: Die Beschreibung des Angebots im Internet sollte möglichst detailliert sein. Wer wegen Mängeln Minderungsansprüche beim Veranstalter geltend machen oder dem Vermieter nicht den vollen Preis zahlen will, sollte Beweise sammeln, rät von Behren.

dpa