NPD lehnt zwei Verfassungsrichter als befangen ab

NPD-Anwalt Peter Richter hatte im Vorfeld «den einen oder anderen Knaller» angekündigt. Foto: Marijan Murat
NPD-Anwalt Peter Richter hatte im Vorfeld «den einen oder anderen Knaller» angekündigt. Foto: Marijan Murat

Mit allen Mitteln wehrt sich die rechtsextreme NPD in Karlsruhe gegen ihr Verbot. Für die Richter am Bundesverfassungsgericht ist das Verfahren von den ersten Minuten an eine Herausforderung. Dabei kommen die wirklich heiklen Fragen erst noch. Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist mit mehreren Befangenheitsanträgen der rechtsextremen Partei gestartet. NPD-Anwalt Peter Richter lehnte gleich zum Auftakt in Karlsruhe zwei Richter des Bundesverfassungsgerichts ab.

Der für das Verfahren zuständige Berichterstatter Peter Müller und der Richter Peter Huber hätten sich in ihrer Zeit als aktive Politiker mehrfach ablehnend über die Partei geäußert, sagte er. Huber habe sich als Innenminister in Thüringen offen für ein NPD-Verbot eingesetzt. Ihre Unvoreingenommenheit stehe daher in Zweifel.

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle setzte das Verfahren unter Protest der NPD trotzdem nach Plan fort. Es reiche aus, wenn über die Anträge in der Mittagspause entschieden werde, sagte Voßkuhle. Huber und Müller wiesen die Vorwürfe zurück. Huber bestätigte, die zitierten Äußerungen seien zutreffend. Aber: «Das hat mit meiner Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts nichts zu tun.»

Die Karlsruher Richter prüfen auf Antrag des Bundesrats drei Tage lang ein Verbot der NPD. (Az. 2 BvB 1/13) Kommen die Richter zu dem Schluss, dass die rund 5200 Mitglieder starke Partei verfassungswidrig ist, muss sie sich auflösen. Der Senat war daher darauf vorbereitet, dass mit harten Bandagen gekämpft wird.

Voßkuhle sagte, das Verfahren stelle für das Gericht «in vielfacher Hinsicht eine besondere Herausforderung dar». So könnten die Richter etwa nicht auf eigene aktuelle Entscheidungen zurückgreifen. Zuletzt wurde in Deutschland 1956 die kommunistische KPD verboten.

Der Senatsvorsitzende verwies darauf, dass das Gericht quasi als erste Instanz einen komplexen Sachverhalt aufzuklären habe. Ob die drei Verhandlungstage dafür ausreichen, war vor Beginn unklar. Ein Urteil wird in jedem Fall erst in einigen Monaten erwartet.

Mit Spannung wird vor allem beobachtet, ob die Politik diesmal rechtzeitig alle Hindernisse aus dem Weg geräumt hat. Ein erster Verbotsanlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz bis in die NPD-Spitze hinein Informanten hatte - eine Riesen-Blamage.

Auch deshalb wollten sich die Richter gleich am ersten Tag genau anschauen, ob diesmal tatsächlich alle sogenannten V-Leute rechtzeitig «abgeschaltet» wurden. Die Bundesländer hatten dafür im vergangenen Mai zusätzlich zum 250-seitigen Verbotsantrag noch einmal vier Aktenordner mit Belegen eingereicht. Bundesregierung und Bundestag haben sich dem neuen Antrag nicht angeschlossen.

Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU) betonte vor Gericht, in der NPD gebe es seit 2012 keine V-Leute mehr. Ein Verbot sei geboten, weil die Partei sich durch ideologischen und radikalen Rassismus auszeichne. «Die NPD ist politisch bedeutend und sie ist gefährlich», sagte der sächsische Ministerpräsident.

Die Hürden für das Verbot einer Partei sind in Deutschland hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht dafür nicht aus. Beim KPD-Verbot vor 60 Jahren hatte das Gericht eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung als zentrales Kriterium formuliert.

Berichterstatter Müller wies aber darauf hin, dass ein Verbot inzwischen auch der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten müsse. Nach dessen Rechtsprechung muss ein derart drastischer Eingriff zum Schutz der demokratischen Ordnung auch wirklich notwendig sein.

dpa