Tag zwei im NPD-Verfahren: Karlsruhe prüft Verbotskriterien

Das Verfassungsgericht prüft weiter, ob gegen die NPD ein Verbot verhängt wird. Das Grundgesetz setzt für ein Verbot hohe Hürden. Foto: Marijan Murat
Das Verfassungsgericht prüft weiter, ob gegen die NPD ein Verbot verhängt wird. Das Grundgesetz setzt für ein Verbot hohe Hürden. Foto: Marijan Murat

Am zweiten Tag des Verbotsverfahrens will das Bundesverfassungsgericht die NPD heute systematisch auf ihre mögliche Verfassungs-widrigkeit abklopfen. Das Grundgesetz setzt für ein Verbot hohe Hürden. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Das Gericht war beim letzten Parteiverbot in den 50er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung dazukommen muss.

Die Karlsruher Richter stehen nun vor der Herausforderung, diese Kriterien für die heutige Zeit weiterzuentwickeln. Ein Verbot müsste inzwischen auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand haben.

 

Der Bundesrat versucht in seinem Verbotsantrag, eine Wesensverwandtschaft der NPD zum Nationalsozialismus zu belegen. Bundesregierung und Bundestag haben sich dem neuen Verbotsantrag nicht angeschlossen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Kommen die Richter zu dem Schluss, dass die rund 5200 Mitglieder starke Partei verfassungswidrig ist, muss sie sich auflösen. (Az. 2 BvB 1/13)

 

Am Dienstag hatte der Senat bis in den Abend hinein hinterfragt, ob die Partei wirklich rechtzeitig zum Verfahren frei von Informanten des Verfassungsschutzes war. Die Länder haben dafür umfangreiche Belege eingereicht. Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU) betonte, in der NPD gebe es seit 2012 keine V-Leute mehr. Ein erster Verbotsanlauf war 2003 gescheitert, weil bis in die Spitzen der Partei hinein sogenannte V-Leute waren.

 

Zum Auftakt der dreitägigen Verhandlung war NPD-Anwalt Peter Richter mit Befangenheitsanträgen gegen gleich zwei Richter des Zweiten Senats gescheitert. Er bezweifelte die Unvoreingenommenheit von Peter Müller und Peter Huber, weil beide sich in ihrer Zeit als aktive Politiker mehrfach ablehnend über die Partei geäußert hätten. Huber habe sich als Innenminister in Thüringen für ein Verbot eingesetzt. Müller war Ministerpräsident des Saarlands gewesen.

 

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht das Verfahren skeptisch. «Das ist ein ganz schwieriges Verfahren. Ob es am Ende wirklich zu einem Verbot kommt, ist aus meiner Sicht noch mit vielen Fragezeichen verbunden», sagte sie der «Passauer Neuen Presse». Ein Verbot hätte aus Sicht der FDP-Politikerin zudem wenig Wirkung. «Das rassistische Denken aus den Köpfen der Anhänger kriegen wir nicht durch ein Parteiverbot heraus.» (DPA)