«c't»-Magazin: Flüchtlinge im Visier von Abmahn-Kanzleien

Auch hilfsbereite Bürger, die ihren WLAN-Zugang für Flüchtlinge öffnen, sind von Abmahnungen betroffen. Foto: Armin Weigel
Auch hilfsbereite Bürger, die ihren WLAN-Zugang für Flüchtlinge öffnen, sind von Abmahnungen betroffen. Foto: Armin Weigel

Flüchtlinge und deren Unterstützer geraten nach Informationen der Fachzeitschrift «c't» derzeit verstärkt ins Visier von Abmahnern. Hilfsbereite Bürger, die ihren WLAN-Zugang für Flüchtlinge öffneten, seien ebenfalls betroffen, schreibt das Magazin. «Viele Flüchtlinge wissen nicht, dass zum Beispiel das Herunterladen von Filmen aus Tauschbörsen illegal ist und in Deutschland hohe Geldforderungen zur Folge haben kann», erklärte «c't»-Redakteur Holger Bleich. In den der Redaktion vorliegenden Fällen stammen die Abmahnungen demnach vor allem aus einer Kanzlei aus München.

In einem Fall hatte ein Nachbar in Hannover dem Syrer Mohamad S. sein WLAN geöffnet, damit er mit seinen Angehörigen und Freunden in der Heimat in Kontakt bleiben konnte. Mitte Februar erhielt er dann eine Abmahnung in Höhe von 815 Euro, weil Mohamad S. im November eine amerikanische Jugendbuch-Verfilmung heruntergeladen habe. Über die in Deutschland geltende Störerhaftung wird in einem solchen Fall der Eigentümer des WLAN-Zugangs zur Rechenschaft gezogen.

 

Der Syrer sei mit dem deutschen Urheberrecht und der rigiden Rechteverfolgung nicht vertraut gewesen, schreibt die «c't». Anschlussinhaber sollten deshalb grundsätzlich auf die «spezifische Rechtslage in Deutschland» hinweisen, wenn sie ihren WLAN-Zugang etwa für Flüchtlinge öffnen wollen. (DPA)