Schäden melden und mindern - Pflichten von Versicherten

Die Scherben der zerbrochenen Vase fegt man idealerweise gleich auf, damit sich keiner verletzt. Wichtig: Vorher sollte man den Schaden mit einer Kamera dokumentieren, um die Bilder dem Versicherer zu schicken. Foto: Franziska Gabbert
Die Scherben der zerbrochenen Vase fegt man idealerweise gleich auf, damit sich keiner verletzt. Wichtig: Vorher sollte man den Schaden mit einer Kamera dokumentieren, um die Bilder dem Versicherer zu schicken. Foto: Franziska Gabbert

Damit Verbraucher im Schadensfall den kompletten Versicherungsschutz erhalten, müssen sie bestimmte Regeln beachten. Wer sich daran nicht hält, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Versicherer ein Verschulden des Kunden annimmt. Dann werden die Leistungen gekürzt oder im schlimmsten Fall wird der Schaden gar nicht reguliert. Darauf macht die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam und nennt die wichtigsten Pflichten für Versicherte:

Richtige Angaben machen: Bevor Verbraucher einen Versicherungsvertrag unterschreiben, müssen sie bestimmte Angaben machen. Dabei sollten sie auf dem Antrag alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen - das ist etwa bei Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit ein Thema. Wer dort eine Vorerkrankung vergisst und somit seine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, gefährdet seinen Versicherungsschutz. Denn der Versicherer hat in der Regel das Recht, Kunden abzulehnen oder nur mit Risikoaufschlägen anzunehmen.

 

Schaden melden und aufklären: In den meisten Verträgen steht, Verbraucher müssen den Versicherer unverzüglich im Schadensfall informieren - im Versicherungsdeutsch heißt es hier oft «ohne schuldhaftes Verzögern». Das bedeutet: so schnell wie möglich. Geht ein Gegenstand am Wochenende oder einem Feiertag kaputt, können Versicherte sich in der Regel auch über eine Telefon-Hotline oder per Mail melden. Idealerweise bitten sie dann am nächsten Werktag um eine Eingangsbestätigung der Schadensmeldung.

 

Bei strafbaren Handlungen muss man zusätzlich die Polizei verständigen. Neben der «Anzeigepflicht» haben Versicherte auch eine «Aufklärungspflicht». Sie müssen also genau die Ursache und Höhe angeben. Hinzu kommt, dass Verbraucher den Versicherer bei der Schadensermittlung unterstützen müssen - etwa mit Fotos, schriftlichen Belegen oder Zeugenaussagen, die beispielsweise den Wert der beschädigten Gegenstände belegen.

 

Schaden mindern: Verbraucher sollten im Schadensfall den Versicherer fragen, wie sie den Schaden mindern können. Ein Beispiel: Zerbricht eine Vase oder ein Fenster, sollte der Versicherungsnehmer die Scherben schnell wegräumen, damit sich keiner verletzt. Wichtig dabei: nicht vergessen, vorher den Schaden mit einer Fotokamera zu dokumentieren. Beim Fenster sollte man zusätzlich die Stelle abdichten und absichern - damit weder Regen noch ein Einbrecher in die Wohnung gelangen. Wer seiner Schadenminderungspflicht nicht nachkommt, kann später Probleme bekommen - etwa wenn wirklich jemand einbricht oder eingetretene Nässe in der Wohnung weitere Schäden verursacht. Dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz nicht mehr. (DPA/TMN)