Wirtschaft gegen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit

Wirtschaftsvertreter lehnen einen Anspruch auf befristete Teilzeit ab. Foto: T. Kleinschmidt/Archiv
Wirtschaftsvertreter lehnen einen Anspruch auf befristete Teilzeit ab. Foto: T. Kleinschmidt/Archiv

In der Diskussion um die Lohnkluft zwischen Frauen und Männern lehnen Wirtschaftsvertreter einen Anspruch auf befristete Teilzeit ab. Ein solcher Rechtsanspruch würde sich negativ auf betriebliche Abläufe und die Planungssicherheit auswirken, teilte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, der Deutschen Presse-Agentur mit. Stattdessen müssten die Ursachen für Lohnunterschiede angepackt werden.

«Ganz vorne steht die Berufswahl», so Dercks. Frauen wählten häufig schlechter bezahlte Berufe. Hinzu kämen lange Familienauszeiten und Teilzeitbeschäftigung.

 

Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt brutto rund 22 Prozent weniger als Männer. Zum Internationalen Frauentag am Dienstag (8. März) macht sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für ein Recht auf befristete Teilzeit stark, damit Beschäftigte ihre Arbeitszeit nach Bedarf auch wieder aufstocken können, «und auch Männer sich trauen, in bestimmten Lebensphasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren».

 

Dagegen betonte Dercks, statt neuer bürokratischer Lasten würden eine flexiblere Kinderbetreuung, «aber auch mehr Aufstiegsperspektiven in Teilzeit» gebraucht. Zudem sei es trotz aller Bemühungen bisher nicht gelungen, deutlich mehr junge Frauen für technische Ausbildungsberufe zu gewinnen - «und das, obwohl hier die Verdienstmöglichkeiten höher sind als in vielen anderen Berufen». Es gelte weiter, Vorurteile abzubauen.

 

Auch das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hält hochwertige Kinderbetreuungsangebote für entscheidend. Zudem sollten mehr Lösungen für flexible Arbeitszeiten entwickelt werden, erklärte IAB-Experte Enzo Weber. «Von der Politik können dafür finanzielle Anreize gesetzt werden.» (DPA)