Dosenpfand: Dänische Handelskammer verklagt Deutschland

Trotz jahrelanger politischer Verhandlungen wird von skandinavischen Kunden in den norddeutschen Grenzshops weiterhin kein Dosenpfand erhoben. Foto: Carsten Rehder/Archiv
Trotz jahrelanger politischer Verhandlungen wird von skandinavischen Kunden in den norddeutschen Grenzshops weiterhin kein Dosenpfand erhoben. Foto: Carsten Rehder/Archiv

Die dänische Handelskammer klagt bei der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Ausnahmen beim Dosenpfand im Grenzhandel.

«Das ist gegen die EU-Regeln und verzerrt den Wettbewerb», heißt es in einer Mitteilung der Kammer Dansk Erhverv. Trotz jahrelanger politischer Verhandlungen wird von skandinavischen Kunden in den norddeutschen Grenzshops weiterhin kein Dosenpfand erhoben. Sie müssen lediglich eine sogenannte Ausfuhranmeldung tätigen.

«Anders als für Geschäfte im übrigen Land toleriert Deutschland für die Märkte an der Grenze, dass sie sich ihrer Verantwortung für die Umwelt entziehen und den Wettbewerb beeinträchtigen», heißt es in der Mitteilung, über die zuvor mehrere dänische Medien berichtet hatten.

 

«Es ist unfair, dass sich Geschäfte südlich der deutsch-dänischen Grenze von bestehenden Regeln und Pflichten, die für alle anderen Geschäfte in Deutschland, Dänemark und im Rest Europas gelten, entziehen», sagte Handelskammer-Direktor Laurits Rønn. «Die Geduld ist am Ende.»

 

Dänische Kunden kaufen nach Angaben der Kammer jährlich im deutschen Grenzhandel mindestens 650 Millionen Dosen Bier und Softdrinks. Mit einer Entscheidung der EU-Kommission rechnet Dansk Erhverv 2017.

 

Von 2018 an müssen aber auch Dänen beim Kauf von Dosenbier in Schleswig-Holstein Pfand zahlen, das sie in Dänemark zurückerhalten sollen. «Wir stehen zur Vereinbarung», sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Die dänische Seite sei am Zug. «Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn Dänemark ein flächendeckendes Netz von Rücknahmestationen aufgebaut hat, die die diskriminierungsfreie Rücknahme der restentleerten Getränkegebinde gegen Rückerstattung des Pfandes ermöglichen.» (DPA)