Karlheinz Schreiber: Trotz Verurteilung nicht ins Gefängnis

Karlheinz Schreiber muss nicht ins Gefängnis. Foto: Marc Müller/Archiv
Karlheinz Schreiber muss nicht ins Gefängnis. Foto: Marc Müller/Archiv

Trotz einer Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe muss der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber nicht mehr ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) München rechnete dem 81-Jährigen die Untersuchungshaft an und setzte die Reststrafe zur Bewährung aus, wie das Augsburger Landgericht am Montag mitteilte. Ähnlich wie vor wenigen Wochen der ehemalige FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß kommt auch Schreiber in den Genuss einer sogenannten Halbstrafe, wonach er nur die halbe Haftdauer absitzen muss.

Diese Hälfte ist durch die lange Untersuchungshaft bereits getilgt.

 

Schreiber hatte früher engen Kontakt zu hochrangigen Politikern und löste mit einem Schwarzgeldkoffer den Spendenskandal der CDU aus. Er war schon vor Jahren mit Auflagen aus der U-Haft entlassen worden, besonders wegen seiner gesundheitlichen Probleme. Schreiber hatte gegen seine Verurteilung im November 2013 in Augsburg Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, scheiterte damit jedoch. Somit ist das Urteil seit Sommer 2015 rechtskräftig.

 

Doch auch danach musste der im oberbayerischen Kaufering lebende Ex-Lobbyist nicht mehr ins Gefängnis. Das Landgericht Augsburg hatte zwar zunächst einen Halbstrafenantrag Schreibers abgelehnt. Das OLG hob diese Entscheidung aber nun auf. Die Münchner Richter wiesen auf die angeschlagene Gesundheit Schreibers hin. Daneben spiele auch eine Rolle, dass die Taten teils 26 Jahre zurückliegen und der Beschuldigte während des zwei Jahrzehnte langen Ermittlungs- und Strafverfahrens psychischen Belastungen ausgesetzt gewesen sei.

 

Schreiber hatte früher in Kanada gelebt und sich lange gegen eine Auslieferung nach Deutschland gewehrt, letztlich erfolglos. Er hatte immer wieder angekündigt, in dem Strafverfahren Enthüllungen über Top-Politiker zu liefern und damit die Republik zu erschüttern. Doch Schreiber blieb vor Gericht nachprüfbare Details schuldig; der angekündigte Skandal blieb in dem Prozess aus. (DPA/LBY)