Durchschlängeln kann für Motorradfahrer teuer werden

An der Grenze zum Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung: Motorradfahrer müssen beim Durschlängeln durch stockenden Verkehr einiges beachten. Foto: Patrick Seeger
An der Grenze zum Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung: Motorradfahrer müssen beim Durschlängeln durch stockenden Verkehr einiges beachten. Foto: Patrick Seeger

Es ist immer wieder verlockend: Wenn der Verkehr auf der Autobahn stockt, winden sich Motorradfahrer einfach zwischen der Blechlawine durch. Doch auf mehrspurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften kann das Durchschlängeln als unerlaubtes Rechtsüberholen gewertet werden. Nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) müssen Motorradfahrer mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen, wenn sie beim Überholen jemanden behindern oder gefährden.

Auf der linken Spur dürfen Motorradfahrer theoretisch überholen. Doch auch hier verstoßen Motorradfahrer unter Umständen gegen das Gesetz: Erlaubt ist das Überholen nur, wenn sie mindestens einen Meter Abstand zu Autos und Pkw einhalten. Ansonsten droht ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. (DPA/TMN)