Jahresabrechnung prüfen - Verwaltungsbeiräte können haften

Jahresabrechnung: Machen Verwaltungsbeiräte bei der Kontrolle grobe Fehler, können sie persönlich in die Haftung genommen werden. Foto: Ralf Hirschberger
Jahresabrechnung: Machen Verwaltungsbeiräte bei der Kontrolle grobe Fehler, können sie persönlich in die Haftung genommen werden. Foto: Ralf Hirschberger

Einmal im Jahr legen Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) die Jahresabrechnung vor. Aufgabe der Eigentümer ist es, diese Abrechnung zu prüfen. Zuständig dafür sind in der Regel die Verwaltungsbeiräte, erklärt der Verein Wohnen im Eigentum. Wichtig zu beachten: Machen sie grobe Fehler bei der Kontrolle der Jahresabrechnung, können Verwaltungsbeiräte im Zweifel persönlich in die Haftung genommen werden. Daher sollten sie die Jahresabrechnung schon im eigenen Interesse gründlich prüfen.

 

Ein erster schneller Test ist, ob die in der Jahresabrechnung aufgeführten Gesamteinnahmen und -ausgaben tatsächlich mit dem realen Kontostand zum Jahresende übereinstimmen. Gibt es hier Unklarheiten, müssen diese von der Verwaltung geklärt werden.

 

Grundsätzlich gilt: Jede Zahlung sollte belegbar sein. Eigentümer sollten hier Wert auf eine ordentliche Buchführung legen. Empfehlenswert ist es, größere Zahlungen und weitere Strichproben kontrollieren. Rechnungen, Bankkontenauszüge und weitere Unterlagen sollten im Original vorhanden sein - und auch als solche bei der Prüfung vorgelegt werden.

 

Ein wichtiger Punkt sind die angesparten Rücklagen der Eigentümergemeinschaft, etwa für größere Modernisierungen. Die Höhe der Rücklagen muss in Augenschein genommen werden. Bei Abweichungen wird mit der Verwaltung geklärt, wie es dazu kommen konnte. Ebenfalls prüfen sollten Eigentümer, ob das vereinbarte Hausgeld von allen Eigentümern bezahlt wurde. Wenn nicht, sollte der Verwalter dies erfasst und diese Forderungen auch eingetrieben haben. (DPA/TMN)