Sonntagsarbeit - Kein Anspruch auf höhere Vergütung

Sonn- und Feiertagszuschlag: Findet sich in den Arbeits- und Tarifverträgen hierzu keine Regelung, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Foto: Ralf Hirschberger
Sonn- und Feiertagszuschlag: Findet sich in den Arbeits- und Tarifverträgen hierzu keine Regelung, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Foto: Ralf Hirschberger

Viele Arbeitnehmer arbeiten teils an Sonn- und Feiertagen. Müssen sie dafür eigentlich einen finanziellen Zuschuss bekommen? «Es gibt keine gesetzliche Regelung», erklärt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Normalerweise finden sich aber in den Arbeits- und Tarifverträgen Regelungen dazu. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Nach Paragraf 11 des Arbeitszeit-gesetzes steht ihm aber ein Ersatzruhetag zu. «Es gibt Ersatzzeiten, aber keine höhere Vergütung.»

Für die Nachtarbeit hingegen gibt es im Gesetz die Regelung, dass dem Arbeitnehmer dafür entweder eine angemessene Ersatzzeit oder Geld zusteht. Details dazu finden sich in Paragraf 6, Absatz 5 des Arbeitszeitgesetzes. (DPA/TMN)