Schweigen zum Sachverhalt kann als Zustimmung gelten

Der Richterspruch fällt trotzdem: Möchte sich der Beklagte zum Sachverhalt nicht äußern, kann das als Zustimmung bewertet werden. Foto: Uli Deck
Der Richterspruch fällt trotzdem: Möchte sich der Beklagte zum Sachverhalt nicht äußern, kann das als Zustimmung bewertet werden. Foto: Uli Deck

Oranienburg (dpa/tmn) - Schweigt ein Beklagter zum Unfallgeschehen wie es der Kläger darlegt, kann das Gericht das als Zustimmung begreifen. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes Oranienburg schließen, über das der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet. Im verhandelten Fall wollte eine Frau nach einem Unfall 410 Euro Reparaturkosten ersetzt bekommen. Sie schilderte den Vorgang. Doch die Angeklagte äußerte sich auch nach Verlängerung einer Frist nicht zu den Äußerungen.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin. Weil die Beklagte zum Ereignis schwieg und nicht gegen die Kosten vorging, gab das Gericht der Klägerin Recht. Diese habe zudem den Tathergang schlüssig erläutert und ein Gutachten über den Schaden vorgebracht. (DPA/TMN)