Freispruch nach einjährigem Prozess gegen Fitschen erwartet

Der Staatsanwalt hatte für Jürgen Fitschen ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße von zwei Millionen Euro beantragt. Foto: Boris Roessler/Archiv
Der Staatsanwalt hatte für Jürgen Fitschen ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße von zwei Millionen Euro beantragt. Foto: Boris Roessler/Archiv

Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, kann sich nach fast einem Jahr als Angeklagter vor dem Münchner Landgericht auf einen Freispruch einstellen. Nach den letzten Plädoyers der Verteidiger will der Vorsitzende Richter Peter Noll möglicherweise am Dienstag das Urteil verkünden. Spätestens seit dem vergangenen Verhandlungstag ist klar, dass Fitschen und die anderen vier Angeklagten nach 33 zähen Verhandlungstagen nicht mehr viel zu befürchten haben:

In ungewohnt deutlicher Form hatte der Richter klargestellt, dass das Verfahren den Anklagevorwurf des versuchten Prozessbetrugs nicht bestätigt habe. Die Haltung des Gerichts sei nun kein großes Geheimnis mehr, sagte er mit Blick auf das Urteil.

 

Damit droht erneut einer Staatsanwaltschaft in einem Wirtschaftsverfahren eine herbe Niederlage: Erst vor wenigen Wochen war in Stuttgart ein Prozess gegen ehemalige Porsche-Manager mit Freisprüchen zu Ende gegangen. In seinem Urteil hatte der Richter dort harsche Kritik an der Staatsanwaltschaft geäußert.

 

In dem Münchner Verfahren geht es um die Frage, ob Fitschen zusammen mit vier weiteren ehemaligen Bankern vor fünf Jahren Richter hinters Licht führen wollte, um Schadenersatzzahlungen der Deutschen Bank wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu vermeiden. Die Angeklagten wiesen diesen Vorwurf von Anfang an zurück. Die Staatsanwaltschaft ließ aber nicht locker und stellte mehr als 40 Beweisanträge, um das Gericht von den Vorwürfen zu überzeugen.

 

Dies gelang aber nicht - seit Monaten ließen die Richter Zweifel durchblicken. Vergangene Woche verlor Richter Noll die Geduld: Sichtlich empört warf er der Anklage «Vermutungen ins Blaue hinein» vor und lehnte einen Antrag auf erneute Durchsuchung der Deutschen Bank ab. Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon nicht beirren und forderte kurz darauf in ihren Plädoyers sogar Haftstrafen für einige der Angeklagten.

 

Am härtesten muss aus Sicht der Behörde der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer bestraft werden: Für ihn forderte der Staatsanwalt dreieinhalb Jahre Haft. Breuer war aus seiner Sicht die treibende Kraft innerhalb der fünf Angeklagten. Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht, weil dieser sich in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte.

 

Auch für Breuers Nachfolger Josef Ackermann beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe: Zwei Jahre und sechs Monate. Fitschen war aus Sicht des Anklägers eher ein Mitläufer, habe die anderen aber auch nicht aufgehalten und sich vor Gericht gewunden, um nicht die Wahrheit sagen zu müssen. Für ihn beantragte der Staatsanwalt ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße von zwei Millionen Euro. Auch der ehemalige Aufsichtsratschef Clemens Börsig solle eine Bewährungsstrafe erhalten, Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck eine Geldbuße.

 

Alle fünf können dem Urteil aber wohl entspannt entgegenblicken. Breuers Anwalt Norbert Scharf hat neben einem Freispruch bereits beantragt, die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzulegen - so war es auch beim Porsche-Prozess in Stuttgart. Die Kosten für die hoch bezahlten Wirtschaftsanwälte werden dabei allerdings nur zu einem geringen Teil vom Staat übernommen - den Großteil trägt üblicherweise eine Versicherung, die Manager für Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen haben. (DPA)