Interesse an elektronischer Steuererklärung steigt stetig

Die elektronische Einkommensteuererklärung (Elster) nutzen immer mehr Steuerzahler. Die meisten Steuerprogramme unterstützen das Verfahren. Foto: Kai Remmers
Die elektronische Einkommensteuererklärung (Elster) nutzen immer mehr Steuerzahler. Die meisten Steuerprogramme unterstützen das Verfahren. Foto: Kai Remmers

Immer mehr Steuerzahler reichen ihre Steuererklärung online ein: 2015 haben so viele Bundesbürger wie noch nie die elektronische Einkommensteuererklärung (Elster) genutzt. Das teilt der Digitalverband Bitkom mit. Insgesamt haben demnach 20 Millionen Steuerzahler ihre Daten online an das Finanzamt geschickt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 3,9 Millionen (etwa 24 Prozent). Möglich ist die Abgabe der elektronischen Steuererklärung über zwei Wege: Zum einen findet das Elster-Verfahren in einer Vielzahl Steuerprogramme Verwendung.

Die Software kann auch Eingaben aus den Vorjahren übernehmen und ermöglicht eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten. Zum anderen stellt die die Finanzverwaltung das Programm «ElsterFormular» zur Verfügung, das man sich im Internet (www.elster.de) kostenlos herunterladen kann. Auch hier können die Daten direkt in ein elektronisches Steuerformular eingegeben werden.

 

Einkommensteuererklärungen für 2015 müssen bis zum 31. Mai an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 31. Dezember Zeit. Die Fristen gelten für Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet sind. Das betrifft zum Beispiel Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklasse III und V oder das Faktorverfahren gewählt haben, müssen ihre Steuererklärung abgeben. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben.

 

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese auch freiwillig abgeben. Für die freiwillige Steuererklärung bleiben dann vier Jahre Zeit. Noch bis zum 31. Dezember 2016 ist also eine freiwillige Einkommensteuererklärung für 2012 möglich. (DPA/TMN)