Zugang zu «Luxleaks»-Dokumenten war einfach

Die Angeklagten sollen rund 28 000 Seiten Dokumente über Steuerdeals von 340 Firmen öffentlich gemacht haben. Foto: Jan Woitas
Die Angeklagten sollen rund 28 000 Seiten Dokumente über Steuerdeals von 340 Firmen öffentlich gemacht haben. Foto: Jan Woitas

Der Zugang zu den «Luxleaks»-Dokumenten über vorteilhafte Steuerdeals für internationale Konzerne in Luxemburg war nach Angaben des betroffenen Unternehmens einfach. Dies räumte die Leiterin der internen Überprüfung in der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), Anita Bouvy, zu Beginn des Prozesses gegen die «Luxleaks»-Enthüller vor dem Bezirksgericht in Luxemburg ein. Die drei Angeklagten, der französische Journalist Edouard Perrin (43), der Ex-PwC-Mitarbeiter Antoine Deltour (30) und dessen Kollege Raphael H. (39), erklärten sich zu Beginn des Verfahrens für unschuldig im Sinne der Anklage.

Sie werden unter anderem des Diebstahls, des illegalen Zugriffs auf ein Computersystem und der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen beschuldigt. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

 

Deltour soll der Anklage zufolge die Hauptquelle für den Journalisten Perrin gewesen sein und alleine am 13. Oktober 2010 innerhalb von 29 Minuten 2669 Dokumente mit 45 000 Seiten über Steuerdeals mit großen Firmen aus dem Firmensystem herauskopiert und mitgenommen haben.

 

«Ja, die Dokumente waren leicht zugänglich», sagte Bouvy. Es sei wegen eines Mangels in der Software möglich gewesen, dass Deltour auf dem Umweg über einen Scanner Zugang zu Dokumenten fand, die eigentlich geschützt sein sollten. Dies sei nach der Veröffentlichung geändert worden: «Wir können heute sagen, dass sich das nicht wiederholen kann.» Auf Befragen von Deltours Anwalt Philippe Penning schätzte sie die Zahl der Personen, die zu den Dokumenten Zugang hätten, auf «etwa 12».

 

Penning legte daraufhin Dokumente vor, wonach es pro Dokument durchschnittlich 649 Zugriffe mit durchschnittlich 86 Nutzern gegeben habe. Bouvy sagte, Deltour habe «sehr gezielt» nach Steuervorbescheiden gesucht. Sie könne aber nicht ausschließen, dass er «teilweise auch versehentlich» auf diese «Tax Rulings» gestoßen sei. Die Luxemburger Finanzbehörden legten in diesen Bescheiden Steuersätze fest, die zum Teil weniger als ein Prozent des eigentlich steuerpflichtigen Gewinns betrugen.

 

Bei dem Verfahren geht es um 28 000 Seiten Dokumente über Steuerdeals von 340 Firmen, die die Angeklagten öffentlich gemacht haben sollen. Der Auftakt wurde von einer Demonstration von Unterstützern der Angeklagten begleitet. (DPA)