Rauchwarnmelder - Mieter muss für Fehlalarm zahlen

Foto: ©Eisenhans-Fotolia.com
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Befinden sich in der Mietwohnung Rauch-warnmelder und weiß der Mieter, dass diese direkt mit der Feuerwehr verbunden sind, kann es für ihn teuer werden, wenn er durch sein Verhalten den Fehlalarm eines (ord-

nungsgemäß installierten) Rauchwarnmelders auslöst. Dies hat das LG Frankfurt/M. ent-

schieden und einen Mieter zur Erstattung der Einsatzkosten von € 609 verurteilt, berichtet Rechtsanwalt Rudolf Stürzer. Der Mieter hatte beim Kochen eine übermäßige Rauch-, Dunst und Hitzeentwicklung verursacht.

Anstatt das Fenster in der Küche zu öffnen, in der kein Dunstabzug vorhanden war, hat der Mieter die Küchentüre zum Flur geöffnet, in dem der dort montierte Rauchwarnmelder Alarm und dadurch den Feuerwehreinsatz auslöste. Nach Auffassung des LG Frankfurt/M. verletzt der Mieter seine Obhutspflicht, wenn er durch ein solches Verhalten den Fehlalarm eines ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelders auslöst. Nachdem dies bereits das zweite Mal war, musste der Mieter dem Vermieter die Kosten für beide Feuerwehreinsätze i.H.v. € 609 erstatten (§280 Abs. 1 BGB; LG Frankfurt/M., Urteil v. 8.9.2015, 2-11 S 153/14).

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