Verfassungsgericht: Windrad-Abstandsregel verfassungsgemäß

Windräder stehen hinter einer Neubausiedlung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv
Windräder stehen hinter einer Neubausiedlung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Die von der CSU durchgesetzten Mindest-abstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag eine Klage der Opposition zurück. Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung des Gerichts.

So sei nicht nur auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen - deshalb dürften Windräder mit einer geringeren Höhe als 200 Meter nicht außer Betracht bleiben, auch wenn diese dann vielleicht nicht so rentabel seien. Das Gericht folgte also nicht der Argumentation der Kläger, mit der 10H-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht.

 

Die Einschränkungen für den Bau von Windrädern gelten seit Februar 2014. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache («10H») der Bauhöhe betragen - wobei ein Gemeinderat eine Abweichung beschließen kann. Die Folge der «10H»-Regel war ein regelrechter Sturzflug der Windkraft in Bayern. (DPA/LBY)