Richter prüfen Beratungspflicht beim Online-Kauf

Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München. Foto: Matthias Balk/Archiv
Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München. Foto: Matthias Balk/Archiv

Wie intensiv müssen Verbraucher beim Abschluss einer Versicherung über ein Preis-Vergleichsportal im Internet beraten werden? Nach Einschätzung des Münchner Landgerichts nicht unbedingt so gründlich wie bei einem persönlichen Gespräch mit einem Makler. Das Ausfüllen der erforderlichen Abfragemasken im Internet erfordere gewisse geistige Fähigkeiten, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi, in einem Prozess gegen das Portal Check24. Man könne also davon ausgehen, dass der Verbraucher «nicht nur Bahnhof» verstehe und gar nicht wisse, was für einen Vertrag er abschließe.

Dies gelte vor allem für einfache Versicherungsprodukte. Verbraucher wählten zudem absichtlich den Weg über das Internet, um Zeit zu sparen und auf ein Makler-Gespräch zu verzichten. «Wer im Internet sucht, hat einen Fokus auf den Preis und weiß, dass die Beratung nicht gleich intensiv ausfällt.» Letztlich müsse aber der Einzelfall geprüft werden. Bei einer Hausratsversicherung beispielsweise sollte aus Sicht der Richter gefragt werden, ob ein Fahrrad zum Haushalt gehöre. In diesem Punkt muss Check24 sein Angebot möglicherweise nachbessern.

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht die Beratung bei Check24 als unzureichend an: Er hat das Münchner Unternehmen verklagt, weil ihm vorwirft, die Verbraucher nicht ausreichend zu informieren. Vielen Kunden sei beispielsweise der Unterschied zwischen einer Hausrat-Versicherung und einer Haftpflicht-Versicherung nicht klar. Im persönlichen Gespräch könne der Makler die genauen Bedürfnisse abfragen. Eine Entscheidung in dem Verfahren soll am 13. Juli verkündet werden.

 

In einem anderen Punkt des Prozesses zeichnet sich aber eine Niederlage für Check24 ab: Das Portal muss die Verbraucher aus Sicht der Richterin deutlicher als bisher informieren, dass es als Makler tätig ist und Provisionen für Versicherungs-Abschlüsse kassiert. Diese Einschätzung, die das Gericht bereits zum Prozessauftakt im Februar geäußert hatte, bestätigte die Richterin. Bislang erfolge der Hinweis auf die Maklertätigkeit nur in einer Fußzeile, die von vielen Verbrauchern wohl nicht gelesen werde, hatte sie im Februar gesagt. «Es geht nicht darum, ob man es findet, wenn man es sucht.» Check24 sicherte erneut Kooperation zu. «Wenn sich Nachbesserungsbedarf ergibt, werden wir dem nachkommen», sagte Christoph Röttele, Mitglied der Geschäftsführung. (DPA)