Würzburger Streit um Versuchstierhaltung beigelegt

Tierversuch. Foto: Jan-Peter Kasper/Archiv
Tierversuch. Foto: Jan-Peter Kasper/Archiv

Würzburg (dpa/lby) - Universität und Stadt Würzburg haben sich kurz vor einem Richterspruch auf Auflagen zum Züchten und Halten von Versuchstieren geeinigt. Wie von der Stadt gefordert, verpflichtete sich die Julius-Maximilians-Universität am Donnerstag, einen oder mehrere Stellvertreter für die Frau zu benennen, die für die etwa 17 000 Tiere im Zentrum für Experimentelle Molekulare Medizin (ZEMM) verantwortlich ist. Die Stadt hob parallel dazu die Zahl der Tiere an, die pro ungelerntem Mitarbeiter zusätzlich betreut werden dürfen.

Die Universität hatte im vergangenen Herbst Klage eingereicht, weil sie die Forderung nach einem Stellvertreter und die Betreuungsquoten ablehnte. Das Verwaltungsgericht Würzburg machte deutlich, dass die Benennung eines konkreten Verantwortlichen für das ZEMM zu jeder Zeit zwingend nötig sei. Die Beteiligten einigten sich daraufhin auf eine leicht veränderte Auflage, die der Uni mehr Flexibilität bei der Organisation einräumt.

 

Damit endet ein zweieinhalbjähriger Streit. Nach einer Änderung des Tierschutzgesetzes hatte die Universität die Erlaubnis zum Züchten und Halten von Versuchstieren im Jahr 2013 neu beantragen müssen - seitdem liefen die Verhandlungen über die neuen Auflagen.

 

Die Betreuungsquoten bleiben nun erhalten. Sie werden im Interesse der Universität allerdings so angepasst, dass Reinigungskräfte künftig mehr Gewicht haben. Diese könnten die Tierpfleger entlasten und ihnen so mehr Zeit für die Betreuung der Versuchstiere verschaffen, argumentierte der Tierschutzbeauftragte der Universität, Wolfgang Geise. (DPA/LBY)