Führerschein mit 17: Was die Begleitperson beachten muss

In Zurückhaltung üben: Auch wenn ein Elternteil die Begleitperson ist, sollte der Erziehungsanspruch nicht zu viel in das Geschehen eingreifen. Foto: Bernd Wüstneck
In Zurückhaltung üben: Auch wenn ein Elternteil die Begleitperson ist, sollte der Erziehungsanspruch nicht zu viel in das Geschehen eingreifen. Foto: Bernd Wüstneck

Berlin (dpa/tmn) - Routine kann Leben retten. Das zeigen Unfallstatistiken: junge, unerfahrene Autofahrer sind besonders häufig in tödliche Unfälle verwickelt. Mehr Routine zu vermitteln, ist die Idee des «Begleiteten Fahren ab 17», bei dem Fahranfänger ein Jahr früher als sonst ans Steuer dürfen. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Begleitperson. In der Regel ist das ein Elternteil - eine nicht immer unproblematische Konstellation. Denn es kann vorkommen, dass Vater oder Mutter mit ihrem Erziehungs-anspruch zu viel in das Geschehen eingreifen.

Dabei sollte die erste Tugend des Begleiters Zurückhaltung sein, rät Simon Wagner von der Deutschen Verkehrswacht in Berlin: «Er ist eine Begleitperson und kein Fahrlehrer, auch kein Hilfsfahrlehrer.» Sich in Zurückhaltung zu üben, ist offenbar etwas, das vor allem Eltern oft erst einmal verinnerlichen müssen. Verunsichernde Sprüche sind tabu, ebenso der Griff ins Lenkrad oder gar der Versuch, irgendwie ans Bremspedal heranzukommen.

 

Vereinzelt bieten Fahrschulen Kurse an, um den Begleiter auf die Herausforderung vorzubereiten, neben einem Fahranfänger die nötige Ruhe auszustrahlen. «Durch eine ruhige Begleitung entstehe Routine», sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) Gerhard von Bressensdorf. Unabhängig davon hat der begleitende Erwachsene einen disziplinierenden Effekt. Bei Fahranfängern sitzen oft Freunde im gleichen Alter mit ihm Auto, die den Führerscheinneuling anstacheln. Sobald ein erwachsener Begleiter mitfahre, fielen keine Sprüche mehr wie: «Das hättest du schneller machen können.»

 

«Wir wissen, dass jugendliche Fahranfänger viel umsichtiger fahren, wenn sie nicht alleine oder mit Gleichaltrigen unterwegs sind, sondern mit einem erwachsenen Begleiter», sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Doch allein damit ist es nicht getan. Denn Fingerspitzengefühl ist keine schlechte Eigenschaft, wenn es darum geht, jungen Fahrern Sicherheit zu vermitteln. Im Auto funktioniert das in erster Linie mit Passivität und Unterstützung. «Der Begleiter soll als Berater zur Verfügung stehen und auf kritische Situationen hinweisen», sagt DVW-Referent Wagner. Das könne sein, erst einmal die Bedienung von Radio oder Klimaanlage zu übernehmen oder darauf hinzuweisen, dass auf längeren Fahrten wegen drohender Müdigkeit eine Pause nötig ist. «Jugendliche am Steuer erkennen noch nicht, wenn sie etwas überfordert», sagt der Experte.

 

Auf der anderen Seite muss der Begleiter darauf achten, dass er seinen Schützling, der rechtlich als vollverantwortlicher Fahrer gilt, nicht überfordert. «Tipps, wie man sein Fahrverhalten verbessern kann, sollten nicht während der Fahrt gegeben werden. Das setzt zu sehr unter Stress», sagt Wagner. Dieser Ratschlag betreffe «kleinere Fahrfehler» - wenn zum Beispiel das Einfädeln auf die Autobahn oder der Spurwechsel im Großstadtverkehr nicht ganz flüssig gelingen. In akut gefährlichen Situationen sollte sich der Begleiter dagegen natürlich sofort zu Wort melden.

 

Um dem Fahranfänger möglichst viel Routine zu vermitteln, empfiehlt von Bressensdorf, möglichst oft ins Auto zu steigen. Mit anderen Worten: Es ist für den Minderjährigen empfehlenswert, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres startklar zu sein, um das volle Jahr des Programms auszuschöpfen.

 

Wo der Begleiter dabei im Auto sitzt, ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Pädagogisch sinnvoll kann es laut DVW-Experte Wagner sein, wenn der Begleiter zunächst auf dem Beifahrersitz Platz nimmt und sich bei späteren Fahrten nach hinten setzt - sich also mehr im Hintergrund aufhält und auf diese Weise das Verantwortungsbewusstsein stärkt. Eindeutig vorgeschrieben ist: Die begleitende Person muss 30 Jahre oder älter sein, mindestens seit fünf Jahren und zu jedem Zeitpunkt während der Begleitphase Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf keinem Fahrverbot unterliegen, wie der ACE erläutert.

 

Nur unter diesen Voraussetzungen kann er sich von der Behörde als Begleitperson in der Prüfbescheinigung des Minderjährigen eintragen lassen. Anders als jeder andere Beifahrer darf der Begleiter nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, und er darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben, sobald der Minderjährige die Fahrerlaubnis beantragt. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt der Verkehrspsychologe Karl-Friedrich Voss: «Interessierte Begleiter sollten sich bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.»

 

Und ansonsten gilt: «Der Begleiter sollte vom Fahranfänger jederzeit ansprechbar sein», sagt Wagner von der Verkehrswacht. Dösen ist damit genauso wenig erlaubt wie der besserwisserische Griff ins Lenkrad. (DPA/TMN)