Klagen gegen Berliner Ferienwohnungsverbot gescheitert

Vermieter wehren sich gegen das Berliner Ferienwohnungsverbot vor Gericht. Foto: Britta Pedersen/Archiv
Vermieter wehren sich gegen das Berliner Ferienwohnungsverbot vor Gericht. Foto: Britta Pedersen/Archiv

Ferienwohnungen dürfen in Berlin weiter nur in Ausnahmefällen an Touristen vermietet werden. Vier gewerbliche Anbieter scheiterten am Mittwoch mit den ersten Klagen gegen das umstrittene Zweckentfremdungsverbot vor dem Verwaltungsgericht. Ein Anwalt der Internet-Plattform Wimdu, über die viele Wohnungen vermittelt werden, kündigte an, Berufung einzulegen und vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Die Vermieter hatten das Gesetz als unverhältnismäßig kritisiert.

Es schränke sie in ihrer Berufsfreiheit ein und benachteilige sie etwa gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten, für deren Praxen und Kanzleien ein Bestandschutz gilt. Die Richter wiesen alle Punkte als unbegründet ab. Die Beeinträchtigung sei gerechtfertigt, weil dadurch Wohnraum zurückgewonnen werde.

 

Der rot-schwarze Berliner Senat will mit dem Ferienwohnungsverbot verhindern, dass Touristen dringend benötigten Wohnraum blockieren. Es ist verboten, ganze Wohnungen in normalen Wohnhäusern als Ferienapartment zu vermieten. Wer es ohne Ausnahmegenehmigung dennoch tut, riskiert bis zu 100 000 Euro Bußgeld. Berlinweit gab es nach Schätzungen zuletzt 10 000 bis 14 000 Ferienwohnungen.

 

Die verhandelten Klagen waren die ersten, die sich in Deutschland so grundsätzlich gegen ein Ferienwohnungsverbot wandten. Allein gegen die Berliner Regelung liegen aber bereits Dutzende weitere vor. Auch bundesweit könnten die Urteile wegweisend sein, denn in Städten wie Hamburg, Freiburg oder München dürfen Wohnungen ebenfalls nicht ohne weiteres an Touristen vermietet werden.

 

Wimdu-Anwalt Peter Vida warf dem Berliner Senat vor, in den Ferienwohnungsanbietern einen Sündenbock für seine falsche Wohnungspolitik gefunden zu haben. Die Bezirke forderte er auf, bis zur Entscheidung der Berufung keine Bußgelder zu verhängen. Der Bezirksstadtrat von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), betonte allerdings: «Irgendwann werden wir zu Zwangsgeldern kommen.» Wenn die Vermieter dramatische wirtschaftliche Auswirkungen nachweisen könnten, könne es jedoch auch Ausnahmegenehmigungen geben.

 

Diese dramatischen Auswirkungen sehen Ferienwohnungs-Besitzer bereits gegeben. Viele fürchteten um ihre Existenz, sagte Stephan la Barré von der Berliner Apartmentallianz nach dem Urteil. «Wir werden riesige Schwierigkeiten haben zu überleben.» Viele Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel, dabei hätten die kleinen Unternehmen doch einen großen Beitrag zum Berlin-Tourismus geleistet. «Es ist eine Katastrophe», sagte er den Tränen nah. (DPA)