Gasanbieter wechseln: Wie Verbraucher sparen können

Bei den Tarifen der rund 1800 Strom- und Gasanbieter in Deutschland fällt vielen Kunden der Durchblick schwer. Als Lotsen im Tarifdschungel empfehlen sich Internetportale. Foto: Carsten Rehder
Bei den Tarifen der rund 1800 Strom- und Gasanbieter in Deutschland fällt vielen Kunden der Durchblick schwer. Als Lotsen im Tarifdschungel empfehlen sich Internetportale. Foto: Carsten Rehder

Raus aus der Grundversorgung oder einen neuen Gas-Anbieter wählen - der Schritt lohnt sich für Gas-Kunden fast immer. Durch einen Tarifwechsel können Verbraucher nach Angaben der Stiftung Warentest mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Bei Verträgen mit dem Grundversorger geht das besonders einfach. Denn Kunden können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen.

Haben Kunden hingegen einen bestimmten Tarif mit dem Grundversorger vereinbart oder mit einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen, müssen sie sich an die Kündigungsfristen im Vertrag halten. Ausnahme: Der Versorger informiert sie über eine Preiserhöhung, dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Was folgt dann?

 

Tarifsuche: Verbraucher sollten zunächst anhand von alten Jahresabrechnungen ihren eigenen Bedarf ermitteln. Dann holen sie mindestens drei Tarif-Angebote ein und vergleichen diese genau.

 

Vertragskonditionen: Entscheidend ist, dass der Tarif wirklich günstig ist. Denn teilweise ist der Wechselbonus nur ein Lockmittel - und die Kosten steigen im Folgejahr wieder. Vorsicht: Fordert der Anbieter vom Kunden Vorkasse, sollten Verbraucher besser einen anderen wählen.

 

Fristen: Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte sich nicht zu lange binden. Verbraucherschützer empfehlen eine einjährige Laufzeit - damit man auf Preisveränderrungen flexibel reagieren kann. Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen sind sinnvoll.

 

Wechsel: Meist übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags. Vorausgesetzt, man unterschreibt vorab eine entsprechende Vollmacht. Am Tag des Wechsels sollten Kunden ihren Gaszähler ablesen - und den aktuellen Stand dem alten und neuen Gasanbieter mitteilen.

 

Mieter:Gibt es im Haus Etagenheizungen oder einen Gasanschluss in der Wohnung, dürfen Mieter ihren Gaslieferanten meist frei wählen, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bei einer Zentralheizung im Keller des Mietshauses ist der Vermieter in der Regel für den Wechsel verantwortlich. Mieter haben kaum rechtliche Handhabe, sie können ihn nur mit guten Argumenten motivieren. (DPA/TMN)