IG Metall erwartet Konflikt um Neuordnung von Arbeitszeit

Eine Fahne der IG Metall bei dem Warnstreik. Foto: Hendrik Schmidt/Archiv
Eine Fahne der IG Metall bei dem Warnstreik. Foto: Hendrik Schmidt/Archiv

Die IG Metall Bayern stellt sich für die nächste Tarifrunde im Jahr 2018 auf harte Auseinandersetzungen um die von ihr geforderte Neuordnung der Arbeitszeit ein. Arbeitszeitfragen seien immer konfliktbehaftet, sagte Bayerns IG-Metall-Bezirkschef Jürgen Wechsler am Dienstag in München. Es gelte, auch in Zeiten der Digitalisierung und «Industrie 4.0» an einem klar definierten Normal-Arbeitsverhältnis festzuhalten. «Wir werden die technologische Entwicklung nicht aufhalten, was wir aber wollen, ist sie zu gestalten», sagte Wechsler.

Ein arbeitsrechtliches «Nirwana» lehne die Gewerkschaft ab

 

Über diese Themen will die IG Metall von diesem Freitag (8. Juli) an bei ihrer Bezirkskonferenz in Unterschleißheim nahe München diskutieren. Konkret müsse etwa geklärt werden, wie schicht- und taktgebundene Arbeit so gestaltet werden kann, dass sie nicht krank mache - und wie genügend Freiräume etwa für Familie und Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen bleibe. Es gebe eine «sehr große Sehnsucht» der Menschen nach einer Zeitsouveränität, betonte Wechsler. Dazu gehöre auch, dass mobile Arbeit, die von zu Hause oder unterwegs etwa per Smartphone oder Tablet geleistet wird, auch erfasst und vergütet werde. Generell dürften flexible Arbeitsmodelle keine Einbahnstraße sein und einseitig zulasten der Beschäftigten gehen.

 

Die Arbeitgeber entgegneten, angesichts veränderter Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse müssten neue Formen wie mobiles Arbeiten rechtlich möglich sein. Starre Quoten - etwa zur Zahl der Beschäftigten, die 40 Wochenstunden arbeiten - seien «einfach überholt», erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie, Bertram Brossardt. Auch gebe es Nachbesserungsbedarf beim Arbeitszeitgesetz, etwa im Hinblick auf die elfstündige Ruhezeit.

 

Grundsätzlich müsse die Zeitsouveränität der Beschäftigten immer im Zusammenhang der betrieblichen Erfordernisse gesehen werden. «Die Selbstbestimmung über die Arbeitszeit hat Grenzen», so Brossardt. (DPA/LBY)