Immer mehr Alleinerziehende rutschen unter Armutsgrenze

ALG-II-Antrag: Jedes zweite Kind im Hartz-IV-Bezug lebt mit nur einem Elternteil. Foto: Paul Zinken
ALG-II-Antrag: Jedes zweite Kind im Hartz-IV-Bezug lebt mit nur einem Elternteil. Foto: Paul Zinken

Den etwa 2,3 Millionen Kindern von Alleinerziehenden in Deutschland droht deutlich häufiger Armut als ihren Altersgenossen in Paarfamilien. Mehr als ein Drittel aller Alleinerziehenden (37,6 Prozent) sind auf Hartz-IV-Leistungen für ihre Familien angewiesen. Das zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Damit sind sie fünf Mal häufiger Empfänger als Familien mit zwei Elternteilen (7,3 Prozent). Kinderarmut sei damit in wesentlichem Maße auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen.

Jedes zweite Kind im Hartz-IV-Bezug lebt mit nur einem Elternteil

 

«Hat man die Verantwortung für Erwerbsarbeit, Haushalt und Fürsorge und Erziehung der Kinder ganz alleine, ist es sehr schwierig, ein Einkommen zu erwirtschaften, das für die Familie reicht. Bleibt dann der Unterhalt aus, rutschen viele unter die Armutsgrenze», erläutert Studienautorin Antje Funcke. Obwohl die Zahl der Alleinerziehenden seit Jahren steigt und mittlerweile jede fünfte Familie eine Ein-Eltern-Familie sei, gelinge es der Familienpolitik bislang nicht, Armut wirksam zu bekämpfen, heißt es in der Studie.

 

Im Gegenteil: Der Anteil der Alleinerziehenden, die als armutsgefährdet gelten, ist 2014 auf 42 Prozent angestiegen, 6,6 Prozentpunkte mehr als noch 2005. Entsprechend gängiger Armuts-Definitionen sind davon Familien betroffen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommen zur Verfügung haben. Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung lag diese Schwelle 2014 für eine Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren bei etwa 1150 Euro. Der Anteil armutsgefährdeter Paarfamilien dagegen ist um 11,7 Prozentpunkte zurückgegangen.

 

Die Studienautorinnen sehen vor allem Reformbedarf bei den Regelungen für den Kindesunterhalt. Die Hälfte aller Alleinerziehenden erhalte gar keinen, weitere 25 Prozent nur unregelmäßig oder zu wenig Geld vom unterhaltspflichtigem Elternteil. Der Staat springt dann über einen Vorschuss ein - allerdings nur sechs Jahre lang und nur für Kinder unter zwölf Jahren. «Das ist eine Regelung, die die Kinder überhaupt nicht im Blick hat», kritisierte Antje Funcke. Auch brauche es bessere Mechanismen, um die Ansprüche auf Unterhalt durchzusetzen. (DPA)