Zur Polizei gehen: Zu hohe Preise beim Schlüsseldienst

Ein Schlüsseldienst darf den Kunden nicht dazu drängen, einen überhöhten Preis zu zahlen. Betroffene können in dem Fall zur Polizei gehen. Foto: Holger Hollemann
Ein Schlüsseldienst darf den Kunden nicht dazu drängen, einen überhöhten Preis zu zahlen. Betroffene können in dem Fall zur Polizei gehen. Foto: Holger Hollemann

Schlüsseldienste, die mit Ortsnamen werben, sind nicht unbedingt auch aus dem angegebenen Ort. Das heißt, man zahlt teils enorme Summen für deren Anfahrt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Zum Vergleich: Auf 200 bis 300 Euro könnten sich die Kosten für eine Minute Arbeit belaufen, während in Städten wie Erfurt für eine einfache Türöffnung am Tag der ortsübliche Preis bei 80 Euro liege. Verbraucher sollten so überzogene Summen nicht zahlen und auch nichts ungeprüft unterschreiben.

Wird man bei der Zahlung unter Druck gesetzt oder die Tür gar wieder verschlossen, könne man die Polizei rufen - das ist dann unter Umständen Nötigung und strafbar.

 

Verbraucherschützer Dirk Weinsheimer rät, vorher einen Festpreis zu vereinbaren. Lässt sich der Schlüsseldienst sich darauf nicht ein, sollte man sich einen anderen suchen. Hinweise auf unseriöse Angebote seien fehlende Preisauskünfte am Telefon, überhöhte Einsatzpauschalen und eine weite Anreise des Handwerkers, obwohl die Firma laut Eigenwerbung vermeintlich aus dem Ort des Anrufers kommen soll.

 

Ein Problem ist auch, dass man oft nicht direkt erkennt, woher der Handwerker anreist. Teils werben die Firmen im Internet mit falschen Ortsnamen. Daher sollte man sich das Impressum der Internetseite anschauen oder in Branchenverzeichnissen nachschlagen. Wichtig ist auch zu wissen: Treffer, die in der Suchmaschine ganz oben angezeigt werden, sind oft Werbeanzeigen. Man findet kleine entsprechende Kennzeichnungen. (DPA/TMN)