Wenn der Partner einzieht: Vermieter darf kaum Nein sagen

Entscheiden sich Partner, zwei Haushalte zusammenzulegen, kann der Vermieter kaum etwas einwenden. Foto: Friso Gentsch
Entscheiden sich Partner, zwei Haushalte zusammenzulegen, kann der Vermieter kaum etwas einwenden. Foto: Friso Gentsch

Wenn ein Ehepartner oder neuer Lebens-gefährte bei einem Mieter einziehen möchte, darf der Vermieter dies in der Regel nicht verbieten. Der Mieter muss den Vermieter zwar darüber informieren, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Eine Zustimmung des Vermieters ist meistens aber nicht nötig. Das gilt auch, wenn der Mieter Nachwuchs erwartet oder Kinder aus früheren Verbindungen künftig bei ihm in der Wohnung leben.

 

Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn die Wohnung für den Einzug weiterer Personen viel zu klein ist. Ein Beispiel für eine solche Überbelegung wäre, wenn sich acht Personen eine 65 Quadratmeter große Wohnung mit drei Zimmern teilen wollen. Oder wenn eine vierköpfige Familie auf rund 26 Quadratmetern lebt. Dann sollten beide Seiten das Gespräch suchen. Denn der Vermieter kann bei einer Überbelegung unter Umständen eine Abmahnung schicken. Vor Ablauf einer angemessenen Frist müsste dann ein Teil der Bewohner wieder ausziehen. Im schlimmsten Fall kann der Vermieter sogar eine Kündigung aussprechen.

 

Im Mietvertrag muss keine Angabe dazu stehen, wie viele Personen in der Wohnung leben dürfen. Auch die genaue Zimmerzahl spielt für eine Überbelegung keine große Rolle. Vielmehr ist die Wohnfläche entscheidend. Ein Richtwert: Zehn Quadratmeter Wohnfläche pro Person sind Happ zufolge in der Regel noch zulässig - allerdings komme es auch auf den Schnitt der Wohnung und auf weitere Faktoren an. Ein großer Balkon oder eine Terrasse zählen bei der Berechnung nicht mit. (DPA/TMN)