Gabriel will Korrekturen am Beschluss zu Edeka/Tengelmann

Einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag hat Wirtschaftsminister Gabriel beim Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der gestoppten Sondererlaubnis für die Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka eingereicht. Foto: Michael Kappeler/Archiv
Einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag hat Wirtschaftsminister Gabriel beim Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der gestoppten Sondererlaubnis für die Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka eingereicht. Foto: Michael Kappeler/Archiv

Im Streit mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der gestoppten Sondererlaubnis für die Fusion der Supermarktketten Kaiser's Tengelmann und Edeka geht Wirtschafts-minister Sigmar Gabriel in die Offensive. Gabriel habe bei dem Gericht einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag eingereicht, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums. Das Gericht solle Behauptungen korrigieren, die es in der Begründung seiner Entscheidung vom 12. Juli aufgestellt habe. Das OLG hatte damals die von Gabriel unter Auflagen genehmigte Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka im Eilverfahren zunächst gestoppt.

Der Antrag bedeutet noch kein juristisches Vorgehen gegen die OLG-Entscheidung. Die Sprecherin betonte, es sollten lediglich falsch dargestellte Sachverhalte im Beschluss korrigiert werden. «Das Einlegen von Rechtsmitteln prüfen wir noch.»

 

Wie der Berliner «Tagesspiegel» berichtete, wolle das Ministerium unter anderem klargestellt haben, dass Gabriel am 1. Dezember Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Geschäftsführer Karl-Erivan Haub nicht gemeinsam, sondern getrennt getroffen und gesprochen habe. Zudem habe es sich um Vier- beziehungsweise Sechs-Augen-Gespräche gehandelt, sondern es seien jeweils auch verfahrensleitende Beamte dabei gewesen.

 

Auch der Vorwurf des Gerichts, die Stellungnahme der Edeka-Anwälte zum Rewe-Angebot sei vom Ministerium als vertraulich behandelt worden, stimme nicht. «Sie war Bestandteil der Verfahrensakte und wurde im Rahmen der Akteneinsicht vom 19. Januar 2016 zur Verfügung gestellt», zitiert der «Tagesspiegel» aus dem Antrag. Auch habe Gabriel keine Geheimverhandlungen geführt. «Gespräche mit den Parteien eines Zusammenschlussvorhabens oder mit den für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung relevanten Dritten sind in Fusionskontrollverfahren üblich und zulässig.»

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ministererlaubnis für die Fusion vorerst gestoppt. Der Erste Kartellsenat bewertete die Ausnahmegenehmigung von Gabriel in einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig. Es habe bei einigen Beteiligten der Eindruck entstehen müssen, dass der Minister bei seiner Entscheidung befangen gewesen sei, hieß es im Beschluss (Az.: OLG Düsseldorf, VI - Kart 3/16 (V)). Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt. Für die anderen Verfahrensbeteiligten müsse sich der Eindruck aufdrängen, dass der Minister das Verfahren nicht mehr neutral und objektiv, sondern einseitig zugunsten von Edeka und Kaiser's Tengelmann geführt habe. (DPA)