Gepäck weg: Auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen

Eine Frage, die sich viele Urlauber kurz vor der Abreise noch stellen: Wohin mit dem Gepäck? (Foto: pixabay.com / MikeBirdy)
Eine Frage, die sich viele Urlauber kurz vor der Abreise noch stellen: Wohin mit dem Gepäck? (Foto: pixabay.com / MikeBirdy)

Noch einmal Sonne tanken, bevor das Flugzeug abends Richtung Heimat startet: aber wohin mit dem Gepäck?

 

Viele Urlauber lassen ihren Koffer bis zur Abreise im Gepäckraum des Hotels stehen.

 

Doch wenn er verschwindet, bleibt der Gast oft auf dem Schaden sitzen. "Normalerweise haften weder Veranstalter noch Hotelbesitzer für den Diebstahl", sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung. Dies gilt auch, wenn 

der Reiseleiter den Gepäckraum empfohlen hat. "Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, am Abreisetag auf das Gepäck aufzupassen - ein solcher Service gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen", erklärt Christine Gilles. "Meistens handelt es sich um eine Gefälligkeit des Hotels." Da das Angebot für den Gast kostenfrei ist, haftet der Hotelier nur dann, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Urlaubern empfiehlt R+V-Expertin Gilles deshalb, sich genau zu überlegen, ob sie ihr Gepäck unbeaufsichtigt stehen lassen. "Auf jeden Fall ist es ratsam, den Raum zu prüfen, auch ob Fremde ihn einfach betreten können." Im Zweifelsfall sollten Reisende lieber ein Schließfach buchen oder sich in ein Café setzen und den Koffer dort im Auge behalten.

 

Macht eine Reisegepäckversicherung Sinn?

 

Glück im Unglück haben Urlauber, die eine Reisegepäckversicherung haben. Sie können darauf hoffen, den Verlust ersetzt zu bekommen. Viele Wertgegenstände, Tickets und Ausweisdokumente sind allerdings nicht versichert.

 

Urlauber, die ihr Quartier in Deutschland gebucht haben, sind rechtlich besser gestellt. Stiehlt jemand das Gepäck aus dem Aufbewahrungsraum, haftet normalerweise der Hotelier - unabhängig davon, ob er schuld ist oder nicht. Wie viel er bezahlen muss, hängt von den Übernachtungskosten ab. "Normalerweise ist die verschuldensunabhängige Haftung auf 3.500 Euro begrenzt", weiß R+V-Expertin Gilles. Für Wertgegenstände gelten besondere Regeln: Der Hotelier kann verlangen, dass der Urlauber sie im Tresor hinterlegt.

 

(R+V-Infocenter / AK)