Mängel in der Mietwohnung

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Geht in der Wohnung etwas kaputt, wie z.B. der mitgemietete Kühlschrank, sind die Fenster im Laufe der Zeit undicht geworden oder zeigt sich Schimmel an den Wänden, handelt es sich um einen „Mangel der Mietsache“.

 

Der Mieter muss den Vermieter dann darüber sofort schriftlich informieren. Diese sogenannte „Mängelanzeige“ ist die Voraussetzung dafür, dass der Mieter die Beseitigung des Mangels, die Reparatur oder die Mietminderung geltend machen kann.

Mieter muss Vermieter über Schäden in der Wohnung zeitnah informieren

„Die Mängelanzeige ist auch erforderlich, um sich vor Schadensersatzansprüchen des Vermieters zu schützen. Das Gesetz schreibt sie auch ausdrücklich vor“, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München e.V., „Informiert nämlich der Mieter seinen Vermieter beispielsweise nicht über einen Schimmelbefall in der Wohnung und wird dieser Schimmelfleck im Laufe der Zeit immer größer, so haftet der Mieter, auch wenn er ursprünglich gar nichts für diesen Schaden konnte“.

 

Wurde ein Schaden durch Mieter mitgeteilt muss der Vermieter diesen beheben

Hat der Mieter aber den Schaden oder den Mangel mitgeteilt, muss er den Vermieter nicht nochmals informieren, wenn sich der Schimmelfleck vergrößert. Der Mieter kann verlangen, dass der Schaden und auch seine Ursache beseitigt bzw. dass der kaputte Gegenstand ersetzt wird.

Mieter kann Vermieter Frist für Erledigung der Mängelbeseitigung erteilen

Erledigt der Vermieter dies nicht, kann der Mieter ihm eine Frist setzen und gleich ankündigen, dass er, sollte die Frist verstreichen, die Aufträge selbst an Handwerker vergeben bzw. einen Ersatz kaufen und die Kosten von der Miete abziehen wird. Solange der Schaden nicht behoben ist, hat der Mieter das Recht die Miete zu mindern. „Wir warnen allerdings davor, einfach einen Teil der Miete einzubehalten, da der Vermieter dann u.U. kündigen kann. Besser ist es, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass die Miete bis zur Beseitigung des Mangels nur noch unter Vorbehalt gezahlt wird.

 

Mehr Informationen erhalten Sie auch hier:

www.mieterverein-muenchen.de