BGH: «Abbruchjäger» auf Ebay begehen Rechtsmissbrauch

Computerbildschirm, auf dem die Ebay-Startseite angezeigt ist. Foto: Inga Kjer/Illustration
Computerbildschirm, auf dem die Ebay-Startseite angezeigt ist. Foto: Inga Kjer/Illustration

Ebay-Verkäufer, die um die eigene Ware mitbieten und den Preis in die Höhe treiben, kann das teuer zu stehen kommen. Einem unterlegenen Mitbieter in einer derart manipulierten Auktion sprach der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch 16 500 Euro Schadenersatz zu. Dass dieser Mann schon massenhaft Ebay-Verkäufer verklagt hatte, spielte keine Rolle. In einem zweiten Fall stellte der BGH zugleich erstmals klar, dass sich systematische «Abbruchjäger» rechtsmiss-bräuchlich verhalten.