Bitterer Ferienstart: Chaos bei Tuifly: Was Reisende jetzt wissen müssen

Ein Drittel der Tui-Flotte fliegt samt Besatzung für Air Berlin. Foto: Julian Stratenschulte
Ein Drittel der Tui-Flotte fliegt samt Besatzung für Air Berlin. Foto: Julian Stratenschulte

 

Wo findet man aktuelle Informationen?

In vier Bundesländern beginnen die Herbstferien - und an den Flughäfen fallen reihenweise Flüge vor allem von Tuifly aus. Wie sollten sich Reisende verhalten? Und welche Rechte haben sie?

Dutzende abgesagte Flüge allein am Freitag, Tausende betroffene Urlauber: Bei der Airline Tuifly sorgen massenhafte Krankmeldungen von Piloten und Kabinenpersonal für Chaos. Was Reisende jetzt wissen müssen:

 

 

 

 

Wo findet man aktuelle Informationen?

Tuifly rät allen Kunden, die in den kommenden Tagen mit der Airline fliegen, sich kurzfristig auf www.tuifly.com über den Flugstatus zu informieren. Außerdem bietet Tuifly eine kostenlose Telefon-Hotline unter 0800/900 60 90. Auch die ebenfalls betroffene Air Berlin bittet Fluggäste darum, sich auf der Website www.airberlin.com oder telefonisch unter 0800/57 37 80 00 (kostenfrei) zu informieren.

 

Am Flughafen und der Flug fällt aus - wie verhält man sich?

Reisende sollten - nachdem sie den Veranstalter oder die Airline informiert haben - den Ausfall dokumentieren. Sie können dafür zum Beispiel die Abflugtafel fotografieren, rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Außerdem holt man sich idealerweise von einigen Mitreisenden, die Zeugen der Situation sind, Adressen, um sie gegebenenfalls kontaktieren zu können. «Wenn der Abflugschalter der Airline besetzt ist, kann man sich dort eine Bestätigung des Ausfalls geben lassen», rät die Expertin.

 

Was steht mir für die Wartezeit am Flughafen zu?

Wer wegen Flugausfällen am Airport strandet, hat Anspruch auf Betreuung: Die Airline muss die Wartenden mit Essen und Trinken, aber auch Internet und Möglichkeiten zum Telefonieren versorgen. Wenn sich der Flug um Tage verspätet, muss sie Hotel-Übernachtungen bezahlen. Bei Pauschalreisen sei hier neben dem Reiseveranstalter auch die Airline zuständig, so Fischer-Volk.

 

Am Urlaubsort hebt das Flugzeug nicht ab - was tun?

Zunächst wendet man sich an den Veranstalter: Kann der einen Ersatzflug anbieten? Klappt das vorerst nicht, muss der Veranstalter eigentlich eine Übernachtung organisieren. Reagiert er nicht und ist auch bei der Airline nichts zu machen, können Reisende sich selbst in ein Hotel buchen und angemessene Kosten als Schadenersatz geltend machen. Jedoch besteht die Gefahr, dass sie unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Richter entscheiden, dass Veranstalter und Airline keine Schuld trifft. Unabhängig von dieser Frage ist, dass es sich bei der Verlängerung der Reise um einen Mangel handelt. «Mindern kann man den Reisepreis immer, unabhängig vom Verschulden», erläutert Verbraucherschützerin Fischer-Volk.

 

Was muss ich als Arbeitnehmer beachten?

Wer im Urlaubsort festsitzt, muss unbedingt seinen Arbeitgeber benachrichtigen. «Sie können arbeitsrechtlich nicht belangt werden, weil Sie dafür nichts können», sagt Fischer-Volk. Allerdings könne der Arbeitgeber verlangen, dass man für die Fehlzeiten weitere Urlaubstage nimmt oder angefallene Überstunden damit abbaut. «Er muss dafür keine Freizeit gewähren.»

 

Welche Rechte haben Pauschalreisende?

Wenn der Flug zum Urlaubsort nicht stattfinden kann, sollten Reisende zunächst ihren Veranstalter informieren. «Er muss Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben», erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Verkürzt sich die Reisezeit, kann man entsprechend den Reisepreis mindern. Wird die Reise erheblich kürzer und schrumpft etwa von sieben auf fünf Tage, gilt sie als gescheitert, sagt Fischer-Volk. «Dann können Reisende zurücktreten und den Reisepreis zurückverlangen.» Unter Umständen haben sie auch einen Anspruch auf Schadenersatz - und zwar gegenüber Veranstalter und Airline. Gegenüber dem Veranstalter seien das 75 Euro pro Person und Tag aufgrund «entgangener Urlaubsfreuden». Außerdem bestehen unter Umständen auch gegenüber der Airline Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung auf eine Ausgleichszahlung.

 

Welche Fristen gelten für die Ansprüche?

Gegenüber Reiseveranstaltern haben Urlauber bis vier Wochen nach dem ursprünglichen Vertragsende - also dem terminierten Ende der Reise - Zeit, um Entschädigungen geltend zu machen. Bei Flugreisen haben sie viel länger Zeit, nämlich bis zu drei Jahre.

 

Wie stehen überhaupt die Chancen auf Schadenersatz?

Tuifly beruft sich wegen der massiven Krankmeldungen auf höhere Gewalt und lehnt Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche deshalb ab. Die Verbraucherschützerin zweifelt an dieser Argumentation. «Wir gehen im Moment von einem Verschulden der Airline aus.» Aus Sicht der Expertin bestehen damit Ansprüche. Es sei jedoch wahrscheinlich, dass über diese Frage die Gerichte entscheiden werden müssen. Sie rät aus dem Grund auch, sich rechtlichen Rat zu holen.

 

Wie ist die Rechtslage bei selbst gebuchten Flügen?

Wer selbst einen Flug gebucht hat, der nun ausfällt, hat zwei Möglichkeiten: im Vertrag bleiben und sich von der Fluggesellschaft einen Ersatz organisieren lassen, oder - wenn das nicht in einem angemessenen Zeitraum möglich ist - können Reisende zurücktreten. Den Flugpreis kriegen sie dann erstattet. Unangemessen wäre zum Beispiel, wenn man schnell zu einem wichtigen Termin muss, das mit den von der Airline angebotenen Alternativen aber nicht realisierbar ist, erläutert Fischer-Volk. Wer sich auf einen anderen Flug bucht, kann sich die Mehrkosten eventuell als Schadenersatz von der Airline zurückholen. Dazu rät Fischer-Volk aber nur, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. «Ansonsten geht man das Risiko ein, dass ein Gericht das anders sieht.» Dann bleibt man auf den Verfahrenskosten sitzen. dpa