Urteil in Chefarzt-Prozess: Verdacht auf Missbrauch

Das Gebaeude der Justizbehoerden in Bamberg (Bayern). Foto: David Ebener/Archiv
Das Gebaeude der Justizbehoerden in Bamberg (Bayern). Foto: David Ebener/Archiv

 

Er soll mehrere Frauen missbraucht und auch vergewaltigt haben. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll ein Mediziner dafür für 15 Jahre ins Gefängnis. Nun muss das Landgericht Bamberg entscheiden.

Nach mehr als eineinhalb Jahren soll im Bamberger Chefarzt-Prozess das Urteil fallen. Denn dieser Verhandlungstag (10 Uhr) ist der letzte, an dem das Bamberger Landgericht gemäß der Prozessordnung seine Entscheidung verkünden kann.

In dem Verfahren geht es um einen früheren Chefarzt

der im Klinikum der oberfränkischen Stadt mehrere Frauen missbraucht und teilweise auch vergewaltigt haben soll.

Der Mediziner, der seit mehr als eineinhalb Jahren vor Gericht steht, soll laut Anklage zwölf Frauen betäubt und einige von ihnen mit Gegenständen oder einem Finger vergewaltigt haben. Dabei habe er, so argumentiert die Staatsanwaltschaft, Bilder und Videos gemacht, um sich sexuell zu erregen. Zudem machte er laut Anklage die Patentochter seiner Frau betrunken und filmte sie heimlich, als sie auf einem Hotelbett lag, teilweise nur in BH und Slip. Damit habe er ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Die jüngste Frau war 17, die älteste 28 Jahre alt.

 

Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Gefängnis wegen schwerer Vergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 51-Jährigen die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis wegen schwerer Vergewaltigung gefordert und ein Berufsverbot als Mediziner. Zwei Verteidiger des Mannes hingegen forderten eine Bewährungsstrafe, ein anderer den Freispruch von fast allen Vorwürfen. Der Antrag sei «bar jeder Verhältnismäßigkeit», hatte einer der Verteidiger in seinem Plädoyer kritisiert. In vielen Fällen brutaler Vergewaltigung lägen die Strafen deutlich darunter.

Der Angeklagte sitzt bereits seit August 2014 in Untersuchungshaft. Was noch folge, sei «unangemessene Rache», sagte einer der Verteidiger und beantragte auch die Aussetzung des Haftbefehls. In seinem letzten Wort hatte der frühere Chefarzt gesagt, er habe auf den Antrag auf Höchststrafe mit «Schockstarre, Fassungslosigkeit und tiefer Betroffenheit» reagiert. Es tue ihm leid, was die Frauen beim Betrachten der Bilder empfunden hätten, die er von ihnen gemacht habe. Er habe aber kein sexuelles Motiv gehabt.

Während das Urteil öffentlich verkündet wird, könnte der Richter die Gründe allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. dpa