Den Garten gut gesichert winterfest machen

 (Foto: pixabay.com / Antranias)
(Foto: pixabay.com / Antranias)

Ob in der Stadt, in kleinen Schreber- oder prächtigen Landgärten: überall bereiten Gartenfans jetzt Bäume und Pflanzen auf den Winter vor: Hecken beschneiden, Beete abdecken, den Rasen von Laub befreien um den Garten "winterfest" zu machen und ihn vor Winterschäden zu schützen.

 

Doch schützen sie auch sich selbst? Rund 200.000 Unfälle bei der Gartenarbeit registriert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz pro Jahr.

 

Fast die Hälfte aller Gartenunfälle passieren im Umgang mit scharfen oder spitzen Schneidegeräten, gefolgt von Stürzen von der Leiter. Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen im Garten nicht. Entstehen längerfristige medizinische Folgen, kann ein Gartenunfall sehr kostspielig werden. "Bei einem Unfall im Garten schützt die gesetzliche Unfallversicherung nicht vor finanziellen Risiken, da Hobbygärtnern zu Freizeitaktivitäten zählt", erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). "Um bei hohen Folgekosten wenigstens dem finanziellen Dilemma vorzubeugen, ist eine private Unfallversicherung ratsam - sie zählt generell zu den wichtigen Versicherungen, die jeder haben sollte", empfehlen die DVAG-Vermögensberater. Um Unfällen vorzubeugen können Sie auch selbst aktiv vorbeugen.

 

Tipps zum sicheren Umgang mit Gartengeräten

 

Geräte prüfen

Alle Gartengeräte grundsätzlich auf Beschädigung prüfen. Bei Leitern insbesondere kontrollieren, ob Sprossen und Holme nicht brüchig sind.

 

Sicherer Stand

Bei Leitern auf einen festen Stand achten. Eine Bodentraverse ist hilfreich auf unebenem Gelände und verbessert die Standfestigkeit. Zudem immer mit beiden Füßen auf der Sprosse bleiben und während der Arbeit mit einer Hand an der Leiter festhalten. Keine waghalsigen Verrenkungen; lieber die Leiter noch mal umstellen. Klappleitern sicher arretieren.

 

Aufräumen

Keinerlei Gartengeräte oder spitze Dinge wie Nägel, Scheren oder andere Werkzeuge herumliegen lassen.

 

Geeignete Kleidung

Festes, geschlossenes Schuhwerk mit griffigem Profil und gegebenenfalls auch Kopfbedeckung, Schutzhandschuhe oder weitere Schutzausrüstung tragen.

 

Lesen der Gebrauchsanweisung

Vor der ersten Inbetriebnahme von motorbetriebenen Geräten wie Heckenscheren, Kettensägen oder Häckslern ist das Lesen der Gebrauchsanweisung Pflicht. Hier wird meist auch aufgeführt, welche Schutzkleidung notwendig ist.

 

Erste-Hilfe-Ausrüstung

Um auf abgelegenen Gartengrundstücken oder in einem Schrebergarten kleinere Verletzungen direkt vor Ort behandeln zu können, muss ein Erste-Hilfe-Koffer zur Verfügung stehen.

 

Anwesenheit von Kindern

Seien Sie besonders achtsam , wenn Kinder dabei sind. Wenn Kinder oder Enkelkinder helfen, sollte man besonders vorsichtig im Umgang mit Gartengeräten sein - vor allem motorbetriebene Geräte nie unbeaufsichtigt lassen.

 

(DVAG / AK)