Umfrage zeigt: Kunden nutzen gesetzliche Kontowechselhilfe bislang kaum

Kontowechsel: ja oder nein? (Foto: pixabay.com / FirmBee)
Kontowechsel: ja oder nein? (Foto: pixabay.com / FirmBee)

Seit dem 18. September sind Banken gesetzlich verpflichtet, Kunden beim Wechsel ihres Girokontos aktiv zu unterstützen. Doch in der Praxis nutzen bislang nur wenige Kunden diese Möglichkeit. Bei jeder fünften Bank muss der Kunde aktiv nach der Wechselhilfe fragen.

 

Das zeigt eine Umfrage unter Banken des Verbraucherportals Finanztip. Dennoch ist es für die mehr als 100 Millionen Kontoinhaber in Deutschland heute einfacher denn je, das Konto zu wechseln.

Denn viele Banken bieten inzwischen freiwillig einen zusätzlichen digitalen Wechselservice. 75 Prozent dieser Banken sagen, dass die meisten Kunden damit ihr Konto wechseln.

 

Die meisten der rund 5 Millionen Postbank-Kunden müssen ab November für ihr Girokonto bezahlen und auch andere Banken drehen derzeit an der Gebührenschraube. "Verbraucher müssen Gebühren beim Girokonto jedoch nicht einfach hinnehmen", sagt Josefine Lietzau, Bankexpertin beim Verbraucherportal Finanztip. "Wer bereit ist, sein Konto zu wechseln, kann ordentlich sparen. Es gibt noch immer gute kostenlose Angebote". Wer beispielsweise auf die Bankfiliale verzichtet und zu einer Direktbank wechselt, kann in der Regel am meisten sparen. Im Finanztip-Vergleich sanken hierbei die Kosten um durchschnittlich 90 Prozent. Die folgenden Tipps sollte Wechselwillige beachten.

 

Erste Anlaufstelle: die Website der Bank

 

Wer noch nie das Konto gewechselt hat, sollte zunächst die Website der neu ausgewählten Bank besuchen. Knapp 90 Prozent der von Finanztip befragten Banken informieren dort ihre Kunden über die gesetzliche Wechselhilfe. Darüber hinaus ermöglichen rund 71 Prozent der befragten Banken zusätzlich einen digitalen Kontowechselservice, der ebenfalls online zu finde ist. "Hierbei schaut die neue Bank online wer regelmäßiger Zahlungspartner des Kunden ist und informiert sie dann über das neue Konto", erklärt Josefine Lietzau. "Für Verbraucher ist das sehr bequem - allerdings übernimmt die Bank keine Haftung, falls bei der Übertragung der Daten etwas schiefläuft. Das ist nur bei der gesetzlich vorgeschriebenen Wechselhilfe gewährleistet.

 

Zweiter Schritt: Ein neues Konto eröffnen

 

Um den Kontowechsel durchzuführen, eröffnen Kunden zunächst ein Konto bei der neuen Bank. "Wer sich für eine günstige Direktbank entscheidet, kann dies mit wenigen Klicks direkt auf der Banken-Website machen", erklärt Lietzau. "Neukunden identifizieren sich dann in der Regel via Post- oder Video-Ident, danach bekommen sie von der Bank alle nötigen Unterlagen. Sind diese vollständig, kann der Wechselservice auf der Website gestartet werden." Falls der Kunde zu einer Filialbank wechselt, kann er das Konto auch dort eröffnen.

 

Drittens: Das alte Konto noch parallel laufen lassen

 

Insbesondere Kunden, die sich für den bequemen digitalen Wechselservice entscheiden, sollten ihr altes Konto noch mindestens einen Monat parallel laufen lassen. "Bei der gesetzlichen Wechselhilfe garantiert die vorgeschriebene 13-monatige Transaktionshistorie, dass alle jährlichen Zahlungs-partner erfasst werden", sagt Lietzau. "Wer digital wechselt, kann sich darauf leider nicht verlassen." Die Finanztip-Expertin empfiehlt, einmal die Kontoauszüge des letzten Jahres zu prüfen und wichtige Zahlungspartner zu identifizieren. Nach dem Wechsel sollten Kunden die Konto-Ein- und Ausgänge auf beiden Konten genau beobachten und mögliche nicht erfasste Zahlungspartner über das neue Konto informieren.

 

Weiterführende Informationen

 

  • Finanztip ist ein gemeinnütziges Verbraucherportal für Finanzen in Deutschland und will Verbraucher befähigen, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Hierfür recherchieren und analysieren die Experten ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bieten praktische Handlungsempfehlungen.
  • Weiterführende Informationen zum Thema Girokonto finden Sie hier.

(Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH / AK)