Zoll weist auf Risiken bei Bestellungen von Medikamenten im Internet hin

Sorgfältige Prüfung vor Kauf im Ausland empfohlen (Foto: pixabay.com / stevepb)
Sorgfältige Prüfung vor Kauf im Ausland empfohlen (Foto: pixabay.com / stevepb)

Der Zoll weist auf die Risiken bei Bestellungen von Medikamenten im Internet hin: Nicht alle Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Heilmittel, die online gekauft werden können, dürfen legal nach Deutschland eingeführt werden.

So enthalten manche Medikamente Inhalts- stoffe, die dem Artenschutz unterliegen. Da- runter sind beispielsweise die Aloe-Pflanze, die Indische Kostuswurzel oder die Hoodia-Pflanze zu verstehen. Das sind Pflanzen, die stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind.

 

Deshalb unterliegen diese Arten sowie alle daraus hergestellten Produkte - zum Schutz der Arten-vielfalt - besonderen Handelsbeschränkungen nach dem internationalen Artenschutzüber-einkommen (CITES).

 

Um Medikamente mit diesen Inhaltsstoffen in die Europäische Union einführen zu dürfen, benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung des jeweiligen Ausfuhrlandes sowie eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Naturschutz. Liegen diese Genehmigungen der Postsendung nicht bei oder können sie nicht bei der Abfertigung vorgelegt werden, beschlagnahmt der Zoll die Präparate.

 

2016: große Menge bereits gestoppt

 

So wurden im Jahr 2016 bundesweit bereits 133 Sendungen mit Medikamenten, auch Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel, gestoppt und knapp 35.000 Tabletten sowie 37 Produkte mit diesen artengeschützten Inhaltsstoffen beschlagnahmt. Überwiegend handelt es sich dabei um Einfuhren aus den USA und der Schweiz.

 

Die internationale Frachtstation Speyer, die zum Bezirk des Hauptzollamts Saarbrücken gehört, kontrolliert zentral für ganz Deutschland Postsendungen, die auf dem Landweg über Spanien, Portugal, Frankreich und die Schweiz nach Deutschland befördert werden sowie Pakete aus den USA. Dabei stellen die Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder Postsendungen mit nicht einfuhrfähigen Medikamenten fest. "Wir möchten auf diese Problematik aufmerksam machen, weil vielen Bestellern wahrscheinlich nicht bekannt ist, dass sich trotz des vielfach bereits gezahlten Kaufpreises die Beschlagnahme und die Vernichtung des Präparats anschließen" so Robert Ott, Leiter der Zollabfertigungsstelle Speyer. "Ich empfehle allen, die Medikamente im Internet bestellen möchten, sich bereits vor der Bestellung zu informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr nach Deutschland erlaubt ist."

 

Worauf zu achten ist

 

Unabhängig vom Artenschutz sieht auch das deutsche Arzneimittelgesetz zum Schutz der Verbraucher strenge Grenzen für den Bezug von Arzneimitteln aus Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Union vor. Demnach dürfen rezeptpflichtige Medikamente nur in geringen Mengen und auch nur nach Vorlage eines ärztlichen Rezepts über eine Apotheke bezogen werden. Dabei muss die Apotheke die Zoll-Formalitäten veranlassen und durchführen.

 

Leider ein einträgliches Geschäft ...

 

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft. Allerdings mit dramatischen Folgen. Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht; nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben. Rund 183 Staaten sind dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen mittlerweile beigetreten. Mehr als 5.600 Tierarten und ca. 30.000 Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz.

 

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen (Post-) Sendungen als auch im Reiseverkehr. Sie trägt damit maßgeblich zur Durchsetzung der strengen Handelsbeschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und der dazu erlassenen Rechtsvorschriften bei.

 

(Hauptzollamt Saarbrücken / AK)