Gewalt gegen Notärzte und Rettungskräfte

 Retter und Helfer vor Ort müssen vor Gewalt geschützt werden (Foto: pixabay.com / Peggy_Marco)
Retter und Helfer vor Ort müssen vor Gewalt geschützt werden (Foto: pixabay.com / Peggy_Marco)

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in der Herbstsitzung am 29. und 30. November 2016 in Saarbrücken die Problematik "Gewalt gegen öffentlich Bedienstete" diskutiert.

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) begrüßen, dass sich die Innenministerkonferenz mit der zunehmenden Gewalt gegen Polizei, Angehörige von Rettungsdiensten, Feuer-wehren und Katastrophenschutz beschäftigt.

Zudem sollen Maßnahmen gegen diese Entwicklung realisiert werden.

 

Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK, ergänzt: "Angriffe auf Notärzte, Ärzte in Notaufnahmen und im Bereitschaftsdienst sowie auf Mitarbeiter von Rettungsdiensten sind nicht akzeptabel. Es ist notwendig, dass bei der geplanten Änderung des § 113 Strafgesetzbuch (StGB) neben den Angehörigen von Rettungsdiensten auch explizit Notärzte im Einsatz berücksichtigt werden". Im § 113 StGB ist der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe gestellt. Das Strafmaß soll in besonders schweren Fällen auf mindestens sechs Monate festgelegt werden. Damit wäre bei schweren Fällen keine reine Geldstrafe mehr möglich.

 

BRK-Präsident Theo Zellner: "Aggression und Gewalt gegen Rettungskräfte ist nicht hinzunehmen. Jeder Akt von körperlicher oder verbaler Gewalt gegen alle in der Rettungsdienstkette aktiven Helfer muss entsprechend verurteilt werden."

 

Im Bayerischen Ärzteblatt wurde in mehreren Beiträgen über Gewalt gegen Notärzte berichtet. So informierte zum Beispiel BLÄK-Vorstandsmitglied und Notärztin Dr. Melanie Rubenbauer in der Ausgabe 1-2/2016 über zunehmende Gewalt gegenüber Notärzten. Diesen Beitrag finden Sie hier.

 

(Bayerische Landesärztekammer / news aktuell / AK)