Unfallschutz im Ehrenamt

 (Foto:  pixabay.com / Alexas_Fotos)
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Sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft: Ehrenamtliche. Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder im Altenheim - rund 23 Millionen Deutsche engagieren sich Schätzungen zufolge in ihrer Freizeit.

 

Aber Vorsicht: Wenngleich sich die Ehrenamtlichen fürs Gemeinwesen einsetzen, sind sie dabei nicht zwangsläufig gesetzlich unfallversichert, warnt die LVM Versicherung mit Sitz in Münster.

Kostenlosen gesetzlichen Versicherungsschutz gibt es zunächst einmal nur für bestimmte Gruppen Ehrenamtlicher - beispielsweise für diejenigen, die in Rettungsunternehmen mit anpacken, im Gesundheitswesen aushelfen oder sich in der Wohlfahrtspflege um sozial benachteiligte oder schutzbedürftige Mitmenschen kümmern. Andere Tätigkeiten hingegen sind nicht gesetzlich abgesichert - etwa wenn Freiwillige ein Straßenfest ausrichten. Oder wenn sie einen Seniorenkreis leiten, der nicht der Altenhilfe, sondern der gemeinsamen Freizeitgestaltung dient.

 

Wer also ein Ehrenamt ausübt, sollte sich erkundigen, inwieweit dabei automatisch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift

 

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eventuell Unfallversicherungsschutz über das Bundesland besteht, in dem das Ehrenamt ausgeübt wird. Die Regelungen hierfür variieren von Bundesland zu Bundesland.

 

Um sich eigeninitiativ für den Fall der Fälle abzusichern, können Ehrenamtliche eine private Unfallversicherung abschließen. Die greift nicht nur bei der Ausübung des Ehrenamtes, sondern auch bei allen übrigen Unfällen. So ist egal, ob der Versicherte von der Linie aus als Trainer eine Hobby-Fußballelf dirigiert, für einen Verein selbst dem Ball hinterherjagt oder zur Mannschaftsparty radelt: Unfallschutz hat er rund um die Uhr.

 

(LVM-Versicherungen / news aktuell / AK)