Damit die Weihnachtsgeschenke sicher sind: Was Sie beim Online-Kauf beachten sollten

Postabfertigung beim Zoll (Foto: Hauptzollamt München)
Postabfertigung beim Zoll (Foto: Hauptzollamt München)

Weihnachten steht wieder vor der Tür und damit beginnt auch die erneute Suche nach dem perfekten Geschenk für seine Liebsten.

 

Dabei erfreut sich der Einkauf im Internet immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder - finden sich dort doch häufig deutlich günstigere Angebote als im Handel und die Beschaffung ist zudem so einfach. Aber genau hier ist Vorsicht geboten, rät das Hauptzollamt München. Denn so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München: "Nicht jedes vermeintliche Schnäpp- chen ist am Ende auch wirklich günstig".

Marie Müller weiter: "Versendet der Onlinehändler seine Waren nämlich aus einem Drittland in die Europäische Union, so fallen neben den Versandkosten möglicherweise auch noch die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zölle an, was ganz schnell den Spaß am Schenken verdirbt".

 

Folgende Richtwerte gelten

 

Dabei gelten bei Postsendungen aus dem Drittland grundsätzlich folgende Richtwerte bei der Erhebung von Einfuhrabgaben durch den Zoll:

  • Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie z.B. für Alkohol oder Tabak, werden allerdings erhoben.
  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19% oder 7%) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben
  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Für weitere Informationen

 

Wenn Sie unsicher sind und weitere Frage haben, wie z.B. Welche Waren darf ich mir aus dem Ausland zuschicken lassen? Wann sind diese Waren zoll- und/oder steuerfrei? Wie sieht es mit Geschenksendungen aus?  finden Sie weitere Informationen hier. Damit Sie mit Ihrem Paket keine unangenehmen Überraschungen erleben.

 

(Hauptzollamt München / news aktuell / AK)