Aus aktuellem Anlass appelliert der Landkreis München an alle Hundebesitzer: Wildernde Hunde sind kein Kavaliersdelikt!

 (Symbolbild; Foto: pixabay.com / picupyourphoto)
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Die aktuell warmen Temperaturen nehmen viele Hundebesitzer zum Anlass ihre Gassi-Runden wieder auszudehnen und mit ihren Vierbeinern Felder, Wiesen und Wälder zu erkunden.

 

Leider kommt es hierbei immer wieder zu Zwischenfällen mit freilaufenden Hunden. Insbesondere im Frühsommer stellen Hunde für viele Wildtiere ein enormes Risiko dar denn: Trächtige Mutter- und unerfahrene Jungtiere sind eine leichte Beute.

Traurige, aktuelle Beispiele

 

An der Isar bei Straßlach-Dingharting haben fünf Hunde einen Schwan gerissen. Im Gemeindegebiet Schäftlarn tötete ein freilaufender Hund eine trächtige Rehgeiß. Ihre zwei Jungen wären wenig später zur Welt gekommen.

 

Jagdtrieb steckt in jedem Hund


Jeder Hund hat den Drang zu hetzen und Beute zu machen, auch wenn dieser Drang unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann. Sicherlich ist ein Großteil der Hunde im familiären Umfeld durchaus gehorsam, dennoch ist bei den vielen neuen und interessanten Reizen beim Gassigehen nicht auszuschließen, dass die im Hund schlummernden jagdlichen Talente und Anlagen die Oberhand gewinnen.


Wälder, Wiesen und Äcker außerhalb geschlossener Ortschaften stellen zwar Erholungsflächen für den Mensch genauso wie für Vierbeiner dar, dennoch handelt es sich hier stets auch um den Lebensraum vieler verschiedener Wildtierarten. Das Betretungsrecht für die sogenannte „freie Natur“ ist daher auch immer mit gewissen grundsätzlichen Verhaltenspflichten – insbesondere für Spaziergänger mit ihren Hunden – verbunden.


Verantwortungsbewusst in die Natur


Zwar besteht im Landkreis München keine grundsätzliche Leinenpflicht; Hundehalter müssen allerdings jederzeit gewährleisten, dass sich ihre Tiere nicht dem Einwirkbereich entziehen und dabei evtl. Wildtieren nachstellen bzw. gefährden. Bei entsprechendem Ungehorsam sollte ein Hund daher an einer langen Laufleine ausgeführt werden nicht nur zum Schutz der Wildtiere, auch im eigenen Interesse: In letzter Konsequenz sind Jäger berechtigt und sogar verpflichtet, einen wildernden Hund zu erlegen, um das Wild zu schützen.


Zudem stellen Verstöße gegen das Jagd- und Tierschutzrecht kein Kavaliersdelikt dar: Als Ordnungswidrigkeit drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld, auch eine Bewertung als Straftat ist möglich.

 

Im Interesse eines gegenseitigen Miteinanders von Hund, Haltern, Landwirten, Jägern und Wildtieren bittet das Landratsamt München alle Hundehalter, diesen Appell künftig zu beachten.

 

(Landratsamt München / AK)