Rückzahlung der Kaution - Wie lange hat der Vermieter Zeit?

Foto: © Kathrin39 - Fotolia.com
Foto: © Kathrin39 - Fotolia.com

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Kaution ist erst angemessene Zeit nach der Räumung fällig, wenn dem Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen (z.B. Betriebskosten-nachforderung, Schadens-ersatzansprüche) klar sind.

Wieviel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Üblicherweise ist eine Überlegungsund Prüfungsfrist von 3 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses anzusetzen. Dies hat das AG München in einem neuen Urteil bestätigt. Vor Ablauf dieser Frist ist der Rückzahlungsanspruch des Mieters grundsätzlich nicht fällig. Der Mieter ist somit nicht berechtigt, die Rückgabe der Schlüssel von der sofortigen Auszahlung der Kaution abhängig zu machen. Im Einzelfall kann auch eine Frist von 6 Monaten insbesondere dann angemessen sein, wenn aufgrund eines Gutachtens umfangreiche Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache im Raum stehen (AG München, Urteil v. 07.04.2016, 432 C 1707/16, ZMR 2017 S.69).

 

Mehr Informationen finden Sie auch unter:

www.haus-und-grund-muenchen.de