Am 1. Oktober beginnt die Heizsaison: Der Vermieter muss für eine funktionierende Heizung sorgen

Die Heizsaison hat schon wieder begonnen (Symbolbild / Foto: pixabay.com / TBIT)
Die Heizsaison hat schon wieder begonnen (Symbolbild / Foto: pixabay.com / TBIT)

Normalerweise werden die Heizungen nicht das ganze Jahr betrieben. „Der Vermieter kann während der Sommermonate den Haupthahn abdrehen. Aber: Wenn des draußen kalt ist, muss der Vermieter das Heizen auch außerhalb der Saison ermöglichen“, so Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München e.V.

 

 

Tagsüber 22, nachts 18 Grad

 

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wann der Vermieter die Heizanlage einschalten muss. Deshalb gilt grundsätzlich das, was im Vertrag steht. Wurde im Vertrag nichts geregelt wird als Heizperiode allgemein die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April angesehen. In dieser Zeit muss die Heizung laufen.

 

Auf 20 bis 22 Grad muss der Mieter hochheizen können – zumindest zwischen 6.00 und 23 Uhr. „Wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann seine Miete kürzen.“ Und das gilt auch außerhalb der Heizperiode. „Wenn im September die Außentemperaturen bei 10 Grad liegen, muss der Vermieter die Heizanlage anwerfen, damit die Mieter ihre Wohnungen heizen können“, sagt Rastätter. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann der Mieter sogar fristlos kündigen.

 

Wassertemperatur

 

Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus. „Nachtabsenkung bedeutet aber nicht, dass auch die Temperatur der Warmwasserversorgung abgesenkt werden darf. Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben“, erklärt Volker Rastätter.

 

Hier wird in Bad und Küche eine Wassertemperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt – spätestens nach 10 Sekunden sollte man warm duschen können.

 

Weitere Informationen

 

Der Mieterverein München e.V. ist mit über 67.000 Mitgliedern einer der größten Vereine in München.  Er setzt sich für die Wahrung der Rechte und die Interessen der Mieter in allen Bereichen des Miet- und Wohnungswesens, die Verwirklichung einer sozialen Wohnungs- und Mietenpolitik, die Förderung einer sozialen Wohnungswirtschaft sowie die Verbesserung der Wohnverhältnisse in München ein.

 

(Mieterverein München e.V. / AK)