Das Eigenheim in der Herbstzeit vor Regen, Sturm und Laub schützen

 (Symbolbild; Foto: pixabay.com / uroburos)
(Symbolbild; Foto: pixabay.com / uroburos)

Die warmen Tage sind vorbei und es ist Zeit, sich wieder gegen Kälte und Nässe zu wappnen. Bereits in den vergangenen Wochen haben uns die ersten kühleren Witterungen heimgesucht, und starke Herbststürme beschädigten insbesondere den Nordosten des Landes. Anfang Oktober verursachte Sturmtief Xavier eine Vielzahl von Unfällen und zog Tausende Schäden an Autos und Häusern nach sich. Die richtigen Maßnahmen hätten diese womöglich teilweise verhindern können.

Der Immobilienverband Deutschland IVD rät daher zu regelmäßigen Kontrollen und, wenn nötig, zu entsprechenden Reparaturen des Eigenheims. Sun Jensch, Geschäftsführerin des IVD: „Die alljährliche Herbstinspektion gehört zur unverzichtbaren Vorsorge aller Eigentümer. Nicht beseitigte Mängel am Bauwerk stellen Gefahrenquellen für Haus und Bewohner dar“.

 

Verkehrssicherungspflicht zum Schutz für Dritte beachten

 

Hauseigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Dritten gefährdet werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn unzureichend befestigte Dachziegel auf die Straße stürzen können. Insbesondere an Dachstellen, die an Bürgersteige angrenzen, hat der Eigentümer darauf zu achten, dass vorbeilaufende Passanten vor herunterfallendem Ästen oder Ziegeln geschützt sind. Dieser Punkt wird in der Verkehrssicherungspflicht gefordert – Besitzer tragen die Verantwortung dafür, dass von ihrem Haus keine Risiken ausgehen.

 

Welche Teile des Gehwegs und welche weiteren Pflichten genau Teil der Verkehrssicherungspflicht sind, geht grundsätzlich aus den kommunalen Satzungen der Gemeinden hervor. „Durch nasses Laub auf dem Bürgersteig kann eine starke Rutschgefahr für Bewohner und Passanten entstehen. Unschöne und auch gefährliche Unfälle sind die Folge. Hauseigentümer sollten daher solche Situationen durch Räumen und Streuen der Wege gezielt vermeiden. Der Besitzer muss bei Unfällen, die durch die Missachtung der Verkehrssicherungspflicht verursacht werden, sogar Bußgeld an den verletzten Dritten zahlen“, sagt Jensch.

 

Fassade, Dach und Rohre auf undichte Stellen prüfen

 

Der Herbst-Check besteht aus mehreren verschiedenen Punkten im und vor allem am Haus, welche eine gründliche Kontrolle benötigen. Am wichtigsten ist, dass das Objekt vor äußeren Einflüssen geschützt ist und keine Möglichkeit besteht, dass Wasser oder Schnee eindringen kann. Hierfür müssen die Hausbesitzer das Gebäude an Außenwänden und am Dach auf Schäden und undichte Stellen inspizieren. Die Fassade sollte keine Risse oder Mängel, wie aufgeplatzten Putz, aufweisen, durch die Nässe eindringen und möglicherweise Schäden an der Dämmung verursachen kann. „Bei diesem Schritt sollten Bewohner besonders auf schlecht sichtbare Stellen wie unterhalb der Fensterbank achtgeben. Gleiches gilt für das Dach: Bei der Untersuchung auf undichte Abschnitte muss vor allem auf die baulichen Abteilungen des Dachs wie Schornsteine, Kehle oder Dachaufbauten geachtet werden “, erläutert Jensch.

 

Zudem müssen die Außenrohre und Regenrinnen unbedingt intakt sein. Austretendes oder überlaufendes Wasser kann Schäden an der Fassade verursachen, daher müssen sie von Schmutz und Laub befreit sein.

 

Für den Schutz der Fassade spielt auch das Präparieren der Wetterseite eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um jene Außenwand, welche durch Witterungseinflüsse besonders belastet ist. Durch die richtige Ausrichtung des Dachs und die passende Dämmung lassen sich schon beim Bau eines Hauses passende Maßnahmen ergreifen, um der Feuchtigkeit entgegenzuwirken. Im Bestand dagegen lassen sich Verwitterungspuren am Gebäude leicht bestimmen. Eine solche Wand braucht besonders im Herbst speziellen Schutz. Eine mögliche Maßnahme ist die Bepflanzung des Gartens mit Bäumen, die Wind und Regen abhalten. Gleichzeitig sollte diese Seite permanent von Moos, welches Feuchtigkeit speichert, befreit sein. Auch die nachträgliche Verkleidung der Fassade mit Klinker oder Schiefer ist bei häufigen wetterbedingten Mängeln am Haus ratsam und kosteneffizient.

 

Bei Schäden nicht auf die klassischen Versicherungen verlassen

 

Sind dennoch Schäden am Haus durch Unwetter entstanden, stellt sich die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Bei Schäden durch Naturereignisse greift die gewöhnliche Wohngebäudeversicherung oft nicht. „Über den Einschluss der Elementarschadenversicherung lassen sich jedoch Schäden infolge von Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen versichern. Die Elementarschadenversicherung ist aufgrund der vergleichsweise geringen Zusatzkosten generell empfehlenswert, um im Schadenfall nicht mit leeren Händen dazustehen“, sagt Carsten Wiegel vom Versicherungsmakler Howden Caninenberg GmbH.

 

Im Falle von Schäden am Mobiliar, die durch eindringendes Wasser verursacht wurden, ist die eigene Hausratversicherung ebenso nur bei erweiterten Vertragsbedingungen zahlungspflichtig. Auch hier lohnt in aller Regel die Mitversicherung der Elementargefahren. Bei Rückstauschäden ist allenfalls zu prüfen, ob ein Verschulden durch die Stadt oder die Gemeinde gegeben ist. Dieser Fall entsteht, wenn die Kommune nicht für eine ausreichende Dimensionierung der Kanalisation sorgt und dadurch ein Kanalrückstau entsteht.

 

Wirksamer geschützt sind Hausbesitzer in jedem Fall mit eigenen Policen, die im Schadenfall vorangehen.

 

(IVD Bundesverband / AK)