Mit dem Bus am Stau vorbei: Der Landkreis Landkreis erstellt Konzept zur Beschleunigung von Regionalbussen

(Symbolbild; Foto: pixabay.com / MichaelGaida)
(Symbolbild; Foto: pixabay.com / MichaelGaida)

Umweltfreundlicher und stressfreier mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit? – Ja! Aber auch schneller? In vielen Fällen trifft das ganz und gar nicht zu. Denn wenn der einzelne Autofahrer im Stau steckt, dann steht da meist auch der Bus mittendrin und kommt nicht vorwärts.

 

Wird das zur Regel, dann überlegt sich der eine oder andere sicherlich, ob er am nächsten Tag noch in den Omnibus steigt oder doch lieber – ungeachtet sämtlicher Überlegungen  – wieder das eigene Auto nimmt und nach Alternativ- routen und Schleichwegen sucht.

Der Landkreis München will jetzt gegensteuern


Mit einem Konzept zur Beschleunigung von Regionalbussen und dem zusätzlichen Einsatz von Schnellbussen, soll der öffentliche Verkehr im Landkreis München noch attraktiver werden.

 

In einem ersten Schritt wird zunächst aus verkehrsplanerischer Sicht geprüft, wo überhaupt Potenziale für Busbeschleunigungsmaßnahmen bestehen. In einem zweiten Schritt sollen dann vertiefende Untersuchungen einzelner Linien und Teilräume vorgenommen und konkrete Maßnahmen geprüft werden.

 

Vorfahrt für den Bus


Es gibt dabei ganz verschiedene Möglichkeiten, den Bussen „Vorfahrt“ zu gewähren. Beispielsweise kann das Schalten von Ampelanlagen durch einen Bus beeinflusst werden, so dass der öffentliche Verkehr quasi auf der „grünen Welle“ schwimmen kann. Spezielle Busspuren oder -schleusen oder auch der Einsatz von Buskaps im Straßenraum statt eigener Busbuchten an den Haltestellen sind hingegen bauliche Maßnahmen, die ebenfalls zur Bevorrechtigung und Beschleunigung des Busverkehrs beitragen können.

 

Unabhängig davon, welche Maßnahmenvorschläge sich konkret ergeben werden, hat der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am Donnerstag, 23. November 2017, entschieden, künftig alle Busse bei Neuausschreibung der Verkehrsleistung mit den technischen Voraussetzungen zur Beeinflussung von Ampelanlagen ausstatten zu lassen. Beginnend mit den zum Dezember 2019 anlaufenden neuen Verkehrsverträgen wird die entsprechende Technik als Standard verbindlich vorgegeben.

 

„Auch wenn es vielleicht nicht auf jeder Linie sinnvoll ist, den öffentlichen Verkehr durch eine Beeinflussung von Ampelanlagen zu bevorrechtigen, erlaubt die vorausschauende flächendeckende Ausstattung mit dem technischen Gerät jedoch die nötige Flexibilität“, kommentiert Landrat Christoph Göbel den Vorschlag. „Entsprechend ausgestattete Fahrzeuge können dann auf allen Linien eingesetzt werden, egal ob eine Verkehrsbeeinflussung zum Einsatz kommt oder nicht.“

 

(Landratsamt München / AK)