Die Mitnahme eines Hundes in die Ferienwohnung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Der Mieter kann sich insofern nicht auf die Rechtsprechung zur Tierhaltung bei Wohnraummietverhältnissen berufen, wonach ein generelles Verbot von Hunden unzulässig ist.
Bei Anmietung einer Ferienwohnung liegt nämlich nach einem Urteil des AG Laufen kein Wohnraummietvertrag, sondern ein Beherbergungsvertrag vor, der geprägt ist von häufigen Mieterwechseln sowie
von zusätzlichen Leistungen wie z.B. der Überlassung von Gebrauchsgegenständen. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet z.B. auf der Homepage auf das Hundeverbot hinzuweisen. Sofern Hunde nicht
ausdrücklich erlaubt sind, ist es Sache des Mieters, sich zu informieren, ob er seinen Hund mitbringen darf.
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